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Aichach: Vater will Schlägerei schlichten und landet vor Gericht

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Vater will Schlägerei schlichten und landet vor Gericht

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    Am Aichacher Bahnhof kam es an einem Abend im April 2018 zu einem Tumult. Der Vater eines jungen Mannes wollte schlichtend eingreifen. Nun fand er sich auf der Anklagebank im Aichacher Amtsgericht wieder.
    Am Aichacher Bahnhof kam es an einem Abend im April 2018 zu einem Tumult. Der Vater eines jungen Mannes wollte schlichtend eingreifen. Nun fand er sich auf der Anklagebank im Aichacher Amtsgericht wieder. Foto: Ulrike Eicher

    Die Eltern hatten an alles gedacht: Ihr Sohn fuhr nach dem Besuch auf dem Plärrer in Augsburg nachts mit dem Zug nach Aichach zurück. Der heute 20-Jährige hatte ordentlich getrunken. Damit er sicher nach Hause kam, holten ihn die Eltern mit dem Auto vom Bahnhof ab. Es sollte das Ende eines vergnügten Abends werden. Doch dann geriet der Sohn in einen Tumult am

    Staatsanwältin Katharina Stoll warf dem 52-jährigen Aichacher vor, einen 17-Jährigen grundlos mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen zu haben. Der junge Mann sei gestürzt und habe sich verletzt. Der Angeklagte äußerte sich zunächst nicht, ließ aber über seinen Verteidiger Marc Sturm erklären, er weise die Vorwürfe „weit von sich“.

    Die Geschehnisse des Abends im April 2018 aufzuklären, erwies sich als mühsames Unterfangen. Alles hatte mit einem Gerangel unter anderen Plärrerbesuchern begonnen, die mit dem 17-Jährigen und dessen beiden Begleitern in Aichach aus dem Zug gestiegen waren. Als der 17-Jährige und einer seiner Begleiter schlichten wollten, gerieten sie ins Visier der Streithähne. Zu diesem Zeitpunkt kamen die Eltern des 20-Jährigen am Bahnhof an. Während die Mutter das Auto parkte, sah der Vater nach seinem Sohn.

    Vater: „Ich habe keinem Menschen einen Schlag versetzt“

    Er äußerte sich erst, nachdem alle anderen Zeugen ausgesagt hatten, und sagte, auch er habe nur schlichten und seinem Sohn aus dem Tumult heraushelfen wollen. Zunächst habe er seinen Sohn und einen Kontrahenten voneinander getrennt, anschließend habe er einen weiteren jungen Mann beschützen wollen, der am Boden gelegen sei. Um sich Respekt zu verschaffen, habe er sich fälschlicherweise als Polizist ausgegeben. Der 52-Jährige räumte ein, er und der 17-Jährige hätten sich gegenseitig am Kragen gepackt. Aber „ich habe keinem einzigen Menschen einen Schlag versetzt. [...] Ich bin gegen Gewalt.“

    Richter Walter Hell überzeugte das angesichts mehrerer anderslautender Zeugenaussagen nicht. So schilderte beispielsweise der Fahrdienstleiter, der an jenem Abend am Aichacher Bahnhof Dienst hatte, dass der Angeklagte den 17-Jährigen am Hals gepackt hatte. „Ich habe das Gefühl gehabt, er hat die Situation nicht richtig eingeschätzt“, so der Fahrdienstleiter über den Angeklagten.

    Opfer und sein Begleiter machen Angeklagten als Täter aus

    Der Begleiter des Opfers sah nach eigenem Bekunden, wie der Angeklagte den 17-Jährigen von hinten mit der Faust an den Kopf schlug und der 17-Jährige zu Boden ging. Auch der 17-Jährige selbst machte den Angeklagten als Täter aus. Als der Verteidiger wissen wollte, ob der Schlag zielgerichtet gewesen sei, antwortete er: „Ich weiß nicht, wie man versehentlich jemanden zu Boden schlägt.“ Da halfen auch die Aussagen von Ehefrau und Sohn des Angeklagten nichts, die von einem Schlag des 52-Jährigen nichts mitbekommen hatten.

    Der Verteidiger bezeichnete die Aussage des 17-Jährigen als nicht brauchbar. Er und sein Begleiter hätten immerhin über ein Promille Alkohol im Blut gehabt. Sturm forderte Freispruch. Der Richter hielt die Zeugen hingegen für glaubwürdig: „Sie waren nicht so betrunken, dass sie nichts mehr wahrgenommen hätten.“

    Staatsanwältin: „Der Angeklagte kann überführt werden“

    Die Staatsanwältin sah das ähnlich und kam zu dem Schluss: „Der Angeklagte kann meines Erachtens überführt werden.“ Sie forderte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 55 Euro, also 4950 Euro. Zur Verhandlung war es deshalb gekommen, weil der Angeklagte Einspruch gegen einen Strafbefehl über 70 Tagessätzen à 40 Euro eingelegt hatte. Der Richter verurteilte ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu 40 Tagessätzen à 55 Euro, also 2200 Euro.

    Hell sagte, der Angeklagte sei zwar nur in den Tumult gegangen, um seinen Sohn zu schützen. Doch als er den 17-Jährigen zu Boden gebracht habe, sei das „dicker Vorsatz“ gewesen. Von Notwehr könne keine Rede sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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