Die rechte Pobacke des 52-jährigen Angeklagten aus dem nördlichen Landkreis gab den Ausschlag. Die Tätowierung darauf wertete Walter Hell, Strafrichter am Amtsgericht Aichach als Beweis, dass die Zeugen die Wahrheit gesagt und der Angeklagte gelogen hatte. Der 52-Jährige stand wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung sowie Nötigung vor Gericht. Seine Vorstrafen sprachen für den Richter eine klare Sprache.
Aichach