Ein Radfahrer stürzt und verletzt sich, weil ein 21-Jähriger aus dem Raum Aichach ihm im April vergangenen Jahres mit dem Auto die Vorfahrt genommen hat. Der Fahrer stand wegen fahrlässiger Körperverletzung am Dienstag vor dem Jugendgericht am Amtsgericht Aichach. Das Angebot der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen eine Zahlung einzustellen, hatte er im Vorfeld ausgeschlagen. Dafür hatte er einen bestimmten Grund. Darum ging es nun vor Gericht.
Es war noch dunkel, als sich der 21-Jährige im April auf den Weg in die Arbeit machte. Den Radfahrer, der an einer Kreuzung in Aichach von einem Radweg auf den anderen wechseln wollte, sah er zu spät. „Er ist ohne Licht gefahren“, sagte der Angeklagte gestern vor Gericht aus. Angefahren, wie es ihm die Staatsanwaltschaft vorwarf, habe er den Radler auch nicht, so der Angeklagte. „Sein Hinterreifen hat meine Stoßstange berührt.“
Radler lehnte nach Sturz ab, die Polizei zu holen
Der Radfahrer war auf jeden Fall gestürzt und hatte sich unter anderem eine Schulter und den Unterschenkel geprellt. Sein Angebot, die Polizei zu holen, habe der Radler abgelehnt, weil er auf dem Weg in die Arbeit war, sagte der 21-Jährige aus. Er zeigte dem anderen seinen Ausweis, den der Radfahrer abfotografierte.
Bald darauf bekam der 21-Jährige einen Anruf von dem Radler. Er solle 300 Euro für die beschädigte Arbeitskleidung zahlen oder es gebe eine Anzeige. Nach Rücksprache mit seinen Eltern entschied der Angeklagte sich gegen die Zahlung und ging stattdessen zur Polizei. Das damalige Angebot der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen eine Zahlung von 400 Euro einzustellen, schlug der 21-Jährige aus.
Angeklagter Autofahrer fühlt sich nicht allein schuldig
Vor Jugendrichterin Eva-Maria Grosse begründete er das so: „Ich fühle mich nicht alleine schuldig.“ Immerhin sei der Radfahrer ohne Licht unterwegs gewesen. Die Richterin klärte ihn auf, dass es, auch „wenn der Radfahrer auch ein bisschen schuld daran ist“, trotzdem eine fahrlässige Körperverletzung sei. Im Hinblick auf eine demnächst anstehende Verhandlung, bei der es ebenfalls um Körperverletzung geht, beantragte Staatsanwältin Birgit Milzarek-Sachau, das Verfahren vorläufig einzustellen.
Der Angeklagte soll in einer Diskothek einem anderen Besucher einen Kopfstoß verpasst und mit der Faust zugeschlagen haben. Wenn er von dem Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen wird, verhandelt das Jugendgericht den Fall mit dem Radfahrer erneut. Bei einer Verurteilung wird dieses Verfahren dagegen eingestellt.
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