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Aichach: "Saugefährliche" Huckepack-Fahrt endet vor Amtsrichter in Aichach

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"Saugefährliche" Huckepack-Fahrt endet vor Amtsrichter in Aichach

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    Ein 20-Jähriger musste sich vor dem Amtsgericht in Aichach verantworten, weil er einen Radler auf dessen Wunsch hin mitgezogen hatte.
    Ein 20-Jähriger musste sich vor dem Amtsgericht in Aichach verantworten, weil er einen Radler auf dessen Wunsch hin mitgezogen hatte. Foto: Katja Röderer (Archivbild)

    Ein schnelleres Heimkommen versprach sich ein 18-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis Aichach-Friedberg, als er sich nachts mit seinem Fahrrad an das Auto seines 22-jährigen Freundes hängte. Doch die Huckepack-Fahrt endete nach ein paar Hundert Metern mit dem Sturz des Radlers. Der Autofahrer stand nun vor dem Aichacher Amtsgericht. Er hatte gegen einen Strafbefehl über 1600 Euro (40 Tagessätze zu je 40 Euro) und drei Monate Fahrverbot wegen fahrlässiger Körperverletzung und Unfallflucht Einspruch eingelegt.

    Zusammen mit ein paar Freunden hatte der 18-Jährige im Juli vergangenen Jahres an einem See gefeiert und dabei offenbar die Zeit vergessen. Um noch pünktlich heimzukommen, bekniete er den 22-jährigen Augsburger, ihn auf seinem Fahrrad am Auto mitzuziehen. Der 18-Jährige sagte aus: "Zuerst hat es ihm nicht gepasst. Ich musste ihn überzeugen." Schließlich hielt er sich auf der Fahrerseite am Fenster fest und ließ sich von dem Angeklagten mitziehen.

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    Das bestätigte der 22-Jährige mehr oder weniger. Er habe dem Radler immer wieder gesagt, dass er loslassen solle, sagte er aus. Statt einfach anzuhalten, fuhr er aber trotzdem mit dem Radler im Schlepptau weiter. Als ihm nachts auf einer schmalen Kreisstraße ein Auto entgegenkam, versuchte der Angeklagte laut eigener Aussage auszuweichen. Der Radler schilderte, was dann passierte: "Es hat meinen Lenker gedreht und dann hat es mich überschlagen." Er zog sich dabei einige Schürfwunden zu.

    Die Autofahrerin habe angehalten und gefragt, ob es ihm gut gehe, sagte der 18-Jährige. Ob er ihr damals seine Personalien gab, wusste er vor Gericht nicht mehr. Seit dem Unfall habe er Gedächtnislücken, sagte er. Die Strecke, die sein Freund ihn mit dem Auto mitzog, schätzte er auf 300 bis 400 Meter. Der Angeklagte sagte aus, dass er "nicht mehr als 100 Meter geschlichen" sei. Er gab zu, dass er der Autofahrerin keine Angaben zu seiner Person gemacht hatte. Vor Gericht begründete er das damit, dass sie sich ja mit dem 18-Jährigen unterhalten und außerdem sein Autokennzeichen aufgeschrieben habe.

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    Die Autofahrerin hatte der Polizei geschildert, dass sie von dem Radler gestreift worden sei, woraufhin er gestürzt sei. An ihrem Auto entstand ein Schaden von 100 Euro. Die von ihr gerufene Polizei fand anhand ihrer Angaben nicht nur den Autofahrer, sondern auch den Radler. Beide waren nicht mehr ganz nüchtern. Bei dem 18-jährigen Radler ergab eine Blutentnahme 1,1 Promille. Der 22-jährige Autofahrer hatte 0,87 Promille.

    Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Hatice Yildirim, rechnete dem Angeklagten an, dass er alles zugegeben hatte und der Schaden gering war. Sie plädierte für die in dem Strafbefehl genannte Geldstrafe von 1600 Euro (40 Tagessätze zu je 40 Euro) sowie das dreimonatige Fahrverbot.

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    Ihr Mandant hätte anhalten können, statt den anderen mitzuziehen, räumte Verteidigerin Alexandra Gutmeyr ein und stellte die rhetorische Frage: "Ob das Hirn in dem jungen Alter immer so funktioniert, wie es soll?" Die Verletzungen hätte der 18-Jährige selbst zu verantworten. Ihrer Meinung nach war der ganze Vorfall "maximal 20 Tagessätze zu maximal 30 Euro wert", also 600 Euro. Die Verteidigerin sprach sich für ein Fahrverbot von "maximal einem Monat" aus. Ihre Anregung, das Verfahren gegen ihren Mandanten - ebenso wie das gegen den Radler - einzustellen, lehnten Richter und Staatsanwaltschaft ab.

    "Saugefährlich" fand Richter Hellriegel es, ein Fahrrad mit dem Auto nachzuziehen. Auf der anderen Seite hielt er dem Angeklagten zugute, dass er sich in einer Drucksituation befunden hatte, weil der 18-Jährige einfach nicht klein beigegeben hatte. Er halte angesichts des Gesamtgeschehens 30 Tagessätze für angemessen, so der Richter. Als Tagessatzhöhe legte er 40 Euro fest. Die Geldstrafe beträgt somit 1200 Euro. Der Richter verhängte ein einmonatiges Fahrverbot. Seine Begründung: "Es muss klar sein, wenn man bewusst gewisse Gefährlichkeiten im Straßenverkehr eingeht, dass es dann auch Konsequenzen hat." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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