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Aichach: Prozess in Aichach: Mofafahrer liefert sich wilde Verfolgungsjagd mit Polizei

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Prozess in Aichach: Mofafahrer liefert sich wilde Verfolgungsjagd mit Polizei

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    Eine Verfolgungsjagd mit der Polizei lieferte sich ein junger Mofafahrer, der jetzt in Aichach vor Gericht steht.
    Eine Verfolgungsjagd mit der Polizei lieferte sich ein junger Mofafahrer, der jetzt in Aichach vor Gericht steht. Foto: Jan-luc Treumann (Symbolfoto)

    Mit mindestens 80 Stundenkilometern düste ein heute 20-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis davon, als die Polizei ihn kontrollieren wollte. Der Grund: Er saß auf einem Mofa, das frisiert war und kein Kennzeichen hatte. Mit den Beamten lieferte sich der 20-Jährige an einem Nachmittag im Januar eine fast schon filmreife Verfolgungsjagd. Wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotenem Autorennen und Fahren ohne Führerschein musste er sich jetzt vor dem Jugendgericht am Aichacher Amtsgericht verantworten.

    Das fehlende Kennzeichen am Mofa war der Grund, weshalb die Polizei ihn anhalten und kontrollieren wollte. Statt abzubremsen, gab der 20-Jährige jedoch Gummi. Laut Anklage beschleunigte er auf mindestens 80 Stundenkilometer und probierte, abzuhauen. Mit Blaulicht und Martinshorn nahm die Polizei die Verfolgung auf und versuchte mit mehrfachem Hupen, ihn zum Anhalten zu bewegen. Das beeindruckte den Angeklagten jedoch nicht. Ebenso wenig die über Lautsprecher vorgebrachte Aufforderung zum Anhalten.

    Mofafahrer fährt mit Vollgas durch den Ort

    Auch in einer Ortschaft fuhr der 20-Jährige mit Vollgas weiter. Wieder auf freier Strecke hinderte er die Polizeibeamten mit Wechseln der Fahrbahn daran, ihn zu überholen. Laut Anklage versuchte er außerdem, die Polizisten mit starkem Abbremsen auszubremsen. Den Beamten gelang es gerade noch, einen Auffahrunfall zu verhindern. Als sie sich schließlich vor ihn zu setzen konnten, wich der Angeklagte über einen Grünstreifen auf den Radweg aus und wollte über diesen weiter flüchten.

    Um ihn zu stoppen, stellten die Polizisten ihr Auto quer auf den Radweg. Der 20-Jährige, der laut Anklage unter Drogeneinfluss stand, konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und prallte gegen die hintere Fahrzeugseite. Am Streifenwagen entstand ein Schaden in Höhe von gut 7000 Euro.

    Das gibt der Angeklagte vor dem Amtsgericht Aichach zu

    Das Abhauen und die Verfolgungsjagd gab der Angeklagte zu. Die Polizei habe sich aber nur etwa fünf bis zehn Meter von ihm entfernt quer auf den Radweg gestellt. Laut Polizei betrug der Abstand etwa 30 Meter. Auch "bekifft" sei er nicht gewesen, so der 20-Jährige. Zwei Wochen vor dem Vorfall hörte er laut seiner Aussage auf, Drogen zu nehmen. Bis dahin habe er täglich "gekifft". Die Blutwerte erklärte er mit Medikamenten, die er vom Hausarzt verschrieben bekommen hatte.

    Vor dem Amtsgericht in Aichach musste sich ein junger Mofafahrer verantworten.
    Vor dem Amtsgericht in Aichach musste sich ein junger Mofafahrer verantworten. Foto: Katja Röderer (Archiv)

    Nicole Jehl von der Jugendgerichtshilfe berichtete von der schwierigen Kindheit und Jugend des Angeklagten. Er wurde schon seit dem Kindergarten gemobbt, hatte schon früh Selbstmordgedanken und brach die Schule ab. Unter den Folgen des Mobbings leidet der 20-Jährige noch heute. Bei ihm wurden eine Depression und soziale Phobie diagnostiziert. Jehls Einschätzung des 20-Jährigen: "Sein Selbstwertgefühl scheint eher gering zu sein. Obwohl er sich mehr zutrauen könnte."

    Angeklagter braucht eine Drogentherapie

    Im Gespräch mit ihm hatte sie den Eindruck, dass er seine Probleme einsieht und weiß, dass er sie nicht allein lösen kann. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe hielt die von ihm angestrebte Therapie, um von den Drogen loszukommen, für notwendig und sinnvoll. Sie sprach sich für eine Betreuungsweisung aus, damit der Angeklagte Themen wie seine Schulden und einen Ausbildungsplatz für ihn angehen kann.

    Die Verhandlung wird in einer Woche fortgesetzt. Der Grund ist eine weitere Anklage wegen unerlaubtem Erwerb von Drogen. Den Kauf von Marihuana gab der 20-Jährige zu. Allerdings nicht von dem Händler, von dem er es laut Anklage kaufte. Der Händler soll als Zeuge gehört werden.

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