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Aichach: Prozess in Aichach: Mann soll wegen Brandstiftung zwei Jahre in Haft

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Prozess in Aichach: Mann soll wegen Brandstiftung zwei Jahre in Haft

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    Ein Motorrad brannte im Oktober 2021 in Aichach vollkommen aus. Das Schöffengericht Aichach hält einen 32-Jährigen für den Brandstifter und verhängte deshalb eine Haftstrafe gegen ihn.
    Ein Motorrad brannte im Oktober 2021 in Aichach vollkommen aus. Das Schöffengericht Aichach hält einen 32-Jährigen für den Brandstifter und verhängte deshalb eine Haftstrafe gegen ihn. Foto: Patrick Bardenhagen, Feuerwehr Aichach (Archivfoto)

    Das Motorrad auf dem Anhänger brannte bereits lichterloh, als ein 21-jähriger Aichacher es sah. Er war Mitte Oktober vergangenen Jahres gegen 3 Uhr morgens durch einen lauten Knall aufgeschreckt worden. Die Kriminalpolizei ging später von Brandstiftung aus. Als mutmaßlichen Täter ermittelte sie einen 32-Jährigen aus dem Raum Aichach, der in dieser Nacht in der Nähe randaliert hatte. Er musste sich deshalb wegen Brandstiftung und Sachbeschädigung vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Aichach verantworten. Das Urteil nach zwei Verhandlungstagen übertraf sogar die Forderung der Staatsanwältin.

    Der Angeklagte hatte am ersten Prozesstag zugegeben, dass er nachts bei seiner getrennt von ihm lebenden Ehefrau randaliert hatte und dabei ein Rollladen kaputt gegangen war. Kurz darauf randalierte ein Unbekannter im Garten eines Ehepaares, wo er Randeinfassungen aus Beton zerschlug. Daran konnte sich der 32-Jährige zwar nicht mehr erinnern. Er halte es aber für möglich, dass er das gewesen sei, sagte er vor Gericht aus.

    Neuwertiges Motorrad in Aichach brennt vollständig aus: Kripo ermittelt

    Als kurz darauf in der Nähe ein Motorrad auf einem am Straßenrand geparkten Anhänger in Flammen aufging, stand für die Kriminalpolizei ein Zusammenhang fest. Sie begann, gegen den 32-Jährigen wegen Brandstiftung zu ermitteln. Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte auf seinem Heimweg den Hänger mit dem darauf abgestellten Motorrad umgeworfen haben. Dabei lief Benzin aus dem Tank, das er angezündet haben soll. Das bestritt der Angeklagte: „Von einem brennenden Motorrad weiß ich nichts.“ Er habe weder, wie andere Zeugen, einen Knall gehört, noch Rauch gesehen.

    Die neuwertige Maschine brannte vollständig aus. Schaden: rund 11.000 Euro. Auf weitere 4000 Euro schätzte die Kripo den Schaden an Anhänger und Auto. Der Transporter habe Brandschäden an der Stoßstange und an der Rückleuchte gehabt und einige Kunststoffteile seien geschmolzen, sagte der Besitzer aus. Er hatte bei seinem Sohn übernachtet und dort einen Anruf von der Polizei bekommen, die ihn über das brennende Motorrad vor dem Haus informierte.

    Prozess in Aichach: Staatsanwältin fordert vier Monate Haft

    Der 21-jährige Aichacher, der durch einen lauten Knall aufgeschreckt wurde, war als Erster vor Ort. Er sah zwar niemanden, hörte aber in der Nähe jemanden sprechen. Die Stimme klang laut seiner Aussage bei der Polizei so, als ob derjenige "ziemlich betrunken wäre“. Die Frage, ob das brennende Motorrad gerade oder schräg auf dem Anhänger stand, konnte der 21-Jährige dem Schöffengericht nicht beantworten. Einer der Polizeibeamten, der kurz darauf eintraf, erinnerte sich am zweiten Verhandlungstag, dass das Motorrad in einer „halb liegenden“ Position war und mit der Zeit ganz vom Anhänger fiel.

    In den Augen von Staatsanwältin Melanie Gogolov sprach sehr vieles dafür, dass der Angeklagte das Motorrad angezündet hatte. Sie sah das Problem jedoch in der Brandursache. Denn so, wie es in der Anklage stand, konnte es nach den Zeugenaussagen nicht gewesen sein. Gogolov: „Ich habe begründete Zweifel.“ Überzeugt war die Staatsanwältin jedoch, dass der 32-Jährige für die beiden Sachbeschädigungen verantwortlich war. Weil er bereits mehrfach einschlägig vorbestraft ist und zudem unter offener Bewährung stand, plädierte sie für eine Haftstrafe von vier Monaten. Was die Brandstiftung angeht, beantragte sie Freispruch.

    Schöffengericht in Aichach verhängt mehr als zwei Jahre Haft

    Der Vorwurf der Brandstiftung lasse sich nach den Zeugenaussagen nicht halten, war Verteidiger Werner Ruisinger überzeugt. Aus seiner Sicht bestanden auch Zweifel, ob sein Mandant für die Sachbeschädigung im Garten des Ehepaares verantwortlich war. Auch der kaputte Rollladen bei der getrennt lebenden Ehefrau sei keine Absicht gewesen, sagte Ruisinger. Er forderte deshalb Freispruch für seinen Mandanten.

    Das Schöffengericht unter Vorsitz von Axel Hellriegel kam hingegen zu einer ganz anderen Bewertung. Es hielt den Angeklagten in allen Anklagepunkten für schuldig. In seiner Urteilsbegründung wies Hellriegel auf den zeitlichen und örtlichen Zusammenhang hin: Demnach kam der 32-Jährige genau in dem Moment an dem Motorrad vorbei, als es anfing zu brennen. Hellriegel: „Der Angeklagte war zu der richtigen Zeit am richtigen Ort und seine Stimmung war aggressiv.“

    Wie genau er es gemacht hat, wisse das Schöffengericht nicht, so Hellriegel. „Jedenfalls nicht so, wie die Brandermittler der Polizei es vermuten.“ Dem Schöffengericht reichte jedoch, dass es auch andere Möglichkeiten gebe, ein Motorrad in Brand zu setzen. Es verurteilte den 32-Jährigen wegen Brandstiftung und Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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