Startseite
Icon Pfeil nach unten
Aichach
Icon Pfeil nach unten

Aichach: Prozess in Aichach: Fahrer eines Discounters unterschlagen Ware

Aichach

Prozess in Aichach: Fahrer eines Discounters unterschlagen Ware

    • |
    Lebensmittel haben nach Überzeugung des Gerichts in Aichach zwei Fahrer eines Discounters unterschlagen. Sie wurden jetzt verurteilt.
    Lebensmittel haben nach Überzeugung des Gerichts in Aichach zwei Fahrer eines Discounters unterschlagen. Sie wurden jetzt verurteilt. Foto: Fabian Sommer, dpa (Symbolbild)

    20 Mal innerhalb von gut zwei Monaten sollen sich ein 37-jähriger und ein 50-jähriger Fahrer aus dem nördlichen Landkreis am Eigentum ihres Arbeitgebers vergriffen haben. Die beiden Lastwagenfahrer lieferten Waren vom Zentrallager eines Discounters an die Filialen und zweigten Ware im Wert von fast 3400 Euro für sich selbst ab. Gegen einen Strafbefehl, der für jeden von ihnen wegen Unterschlagung und Veruntreuung Bewährungsstrafen und eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro vorsah, legten sie Einspruch ein.

    Deshalb standen sie nun in Aichach vor Gericht. Einer von zwei Verhandlungsterminen am Amtsgericht war nur für die Auswertung der Unterlagen vorgesehen. Die beiden Angeklagten schwiegen vor Gericht.

    Lastwagenfahrer aus dem Landkreis stahlen Waren

    Dienstpläne, Fahrtberichte, Bewegungsmuster der GPS-überwachten Lastwagen und Reklamationen der Filialen über fehlende Ware – mehrere Stunden lang gingen Gericht, Staatsanwaltschaft und die Verteidiger zusammen mit dem 41-jährigen Logistikleiter des Discounters jeden einzelnen der angeklagten Fälle durch. Es ging um die Frage, ob Treffen der beiden Fahrer zur Übergabe der Waren zeitlich möglich waren.

    Aber von Anfang an: Im Herbst 2019 machten den Logistikleiter die außergewöhnlich vielen Reklamationen von Filialen stutzig. Mal fehlten Rinderrouladen oder Lachs, dann Joghurt, Eier, Gemüse, Obst oder Steaks. Teilweise ging es um Waren im Wert von 20 Euro, manchmal sogar um 200 Euro. Ein Abgleich im Computer ergab laut dem 41-Jährigen, dass alles ordnungsgemäß angeliefert, es in der Filiale aber nie verkauft worden war. Er veranlasste, dass ein zweiter Mitarbeiter die Anzahl der verladenen Kartons überprüfte. Nachdem da alles in Ordnung war, sah sich der Logistikleiter die Dienstpläne der Fahrer genauer an.

    Amtsgericht Aichach: Angeklagten wurden in flagranti erwischt

    Dabei fielen ihm zwei Sachen auf: Es waren immer die gleichen Fahrer, auf deren Touren es zu Reklamationen kam. Und es gab Stopps auf Parkplätzen oder Tankstellen kurz vor dem Ende der Tour, über die sich der 41-Jährige wunderte. Er legte sich auf einem der Parkplätze auf die Lauer und beobachtete, wie der 50-Jährige Ware an seinen Kollegen übergab, der dort mit dem Privatauto wartete.

    Bei einer weiteren Tour folgen zwei Mitarbeiter des Discounters dem 50-Jährigen und erwischen die beiden Angeklagten in flagranti bei der Warenübergabe. Im Kofferraum des 37-Jährigen fanden sie unter anderem Kartoffel, Äpfel, Fleisch, Lachs und Joghurt. Es sei nur zwei- oder dreimal vorgekommen, dass er Waren unterschlagen habe, sagte der 37-Jährige den Mitarbeitern.

    Staatsanwaltschaft: Angeklagte haben "hohe kriminelle Energie"

    Allenfalls drei Taten konnten aus Sicht der beiden Verteidiger, Clemens Sandmeier und Carina Grübl, ihren Mandanten nach der Beweisaufnahme angelastet werden. Alles andere sei reine Spekulation und rechtfertigte aus Sicht der Verteidiger keine Freiheitsstrafen. Sandmeier forderte für den 37-Jährigen deshalb eine Geldstrafe, deren Höhe er ins Ermessen des Gerichts stellte. Grübl plädierte für eine Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro (90 Tagessätze zu je 60 Euro) für den 50-Jährigen.

    Valentin Höfle, Vertreter der Staatsanwaltschaft, sah das anders. Er hielt den 37-Jährigen in 17 Fällen und den 50-jährigen Angeklagten in 19 Fällen der Unterschlagung und Veruntreuung für schuldig. Er warf den beiden „eine hohe kriminelle Energie mit einem hohen Maß an Planungsaufwand“ vor. Erst durch die häufige Wiederholung sei die Unterschlagung aufgefallen. Er plädierte für Bewährungsstrafen in Höhe von neun Monaten für den 37-Jährigen und zehn Monate für den 50-Jährigen und Geldauflagen in Höhe von jeweils 3000 Euro. Außerdem sollen sie dem Discounter den Wert der gestohlenen Ware ersetzen.

    Das sind die Strafen für die Angeklagten aus Aichach-Friedberg

    Dem schloss sich auch Richterin Alena Weidemann an. Sie reduzierte die Bewährungsstrafe für den 37-Jährigen allerdings auf acht Monate. Er muss dem Discounter rund 1500 Euro erstatten, der 50-Jährige 1800 Euro. Die 3000 Euro Geldbuße müssen beide jeweils dem Deutschen Kinderbund beziehungsweise dem Verein Eins mehr spenden. Bei den beiden Malen, wo sie beobachtet wurden, sei das Übergeben der Ware „recht fix, also offensichtlich eingespielt“ abgelaufen, so die Richterin. Auch der immer gleiche Modus Operandi und die gleichen Treffpunkte sprachen aus ihrer Sicht gegen die Angeklagten.

    Lesen Sie dazu auch:

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden