Einen Joint als Belohnung für seine Kurierfahrt versprach sich ein heute 20-Jähriger. Er kutschierte deshalb im Juli vor zwei Jahren einen Bekannten zur Übergabe von rund 100 Gramm Marihuana zu einem Treffpunkt in Gersthofen. Der Auszubildende, der damals noch im nördlichen Landkreis lebte, war deshalb jüngst in Aichach wegen Beihilfe zum Handel mit Drogen in nicht unerheblicher Menge angeklagt. Vor dem Amtsgericht Aichach gab er die Fahrt zu und beeindruckte Jugendrichterin Eva-Maria Grosse.
Zuerst räumte der 20-Jährige nur die Kurierfahrt für die Übergabe von Drogen ein. Um welche konkrete Menge es gegangen sei, habe er nicht gewusst, sagte er vor Gericht. Von seinem Chauffeurdienst für den Bekannten mit seinem eigenen Auto erwartete sich der Angeklagte "etwas zum Rauchen“. Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger Moritz Bode räumte der 20-Jährige schließlich ein, dass er gesehen hatte, wie ein Rucksack übergeben worden war. Sein Anwalt sagte: "Ihm war klar, dass nicht nur Kleinmengen drin sein können.“
Prozess in Aichach: Schon mit 16 Jahren raucht der Angeklagte Marihuana
Mit etwa 16 Jahren begann der Auszubildende damit, Marihuana zu rauchen. Am Anfang konsumierte er es vor allem zur Entspannung. Im Laufe der Jahre steigerte sich sein Konsum jedoch. Völlig fertig sei er gewesen, als die Polizei dann bei ihm vor der Türe stand und gegen ihn ermittelte, erzählte er dem Jugendgerichtshelfer. Und: "Mir wurde bewusst, dass ich mit dem Marihuana-Konsum aufhören muss.“ Das setzte er dann auch tatsächlich von einem Tag auf den anderen um.
Bestärkt hat ihn in dieser Entscheidung sicher auch, dass er wegen des Drogenkonsums Anfang 2019 seinen Führerschein abgeben musste. Aktuell bereitet er sich auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) vor. Sie ist Voraussetzung, damit er seinen Führerschein wieder bekommt. Als Nachweis, dass er drogenfrei lebt, gab der 20-Jährige vor sechs Monaten eine Haarprobe zur Drogenanalyse ab. Der Test fiel negativ aus. Ebenso wie der Test einer weiteren Haarprobe Ende 2020.
Prozess: Die Staatsanwältin in Aichach plädiert für eine Geldauflage
Diese freiwilligen Nachweise wertete Staatsanwältin Sabine Abt-Schmerer zugunsten des 20-Jährigen. Ebenso wie sein Geständnis und seine Zustimmung, dass die bei ihm beschlagnahmten Drogenutensilien eingezogen werden können. Sie plädierte dafür, dass er wegen Beihilfe zum Handel mit Drogen in nicht geringer Menge eine Geldauflage von 800 Euro an eine soziale Einrichtung zahlen soll.
Verteidiger Bode hielt 500 Euro Geldstrafe für ausreichend. Die Bemühungen seines Mandanten um ein drogenfreies Leben würden Respekt verdienen, sagte er.
Drogen-Prozess: Jugendrichterin Grosse zollt dem Angeklagten Respekt
Jugendrichterin Grosse zeigte sich beeindruckt: "Ich finde es toll, dass Sie einfach von einem Tag auf den anderen aufgehört haben.“ Das sei eine Leistung. Sie verurteilte den Auszubildenden zur Zahlung von 600 Euro an den Präventionsverein Brücke. Eine zweite Anklage, nach der der 20-Jährige Mitte 2019 mindestens sechs Mal jeweils mindestens zwei Gramm Marihuana gekauft haben soll, stellte sie ein. Der Angeklagte nahm das Urteil an.
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