Startseite
Icon Pfeil nach unten
Aichach
Icon Pfeil nach unten

Aichach: Prozess in Aichach: Chef soll seine Mitarbeiterin im Auto begrabscht haben

Aichach

Prozess in Aichach: Chef soll seine Mitarbeiterin im Auto begrabscht haben

    • |
    Ein 49-jähriger Augsburger hat jetzt in Aichach gegen einen Strafbefehl wegen sexueller Belästigung Einspruch eingelegt.
    Ein 49-jähriger Augsburger hat jetzt in Aichach gegen einen Strafbefehl wegen sexueller Belästigung Einspruch eingelegt. Foto: Rebekka Jakob (Symbolbild)

    Bei einer Autofahrt soll ein 49-Jähriger im November vergangenen Jahres eine 19-jährige Friedbergerin sexuell belästigt haben. Er streichelte ihre Wange, legte seine Hand auf ihren Oberschenkel und versuchte, sie an der Brust zu streicheln. Das Brisante: Der Mann war zu diesem Zeitpunkt ihr Chef. Gegen den Strafbefehl von über 2000 Euro (50 Tagessätze á 40 Euro) wegen sexueller Belästigung legte der Augsburger Einspruch ein. Bei der Verhandlung vor dem Aichacher Amtsgericht gab es zwei widersprüchliche Versionen. Das Gericht hat einen Auftrag an die Polizei.

    Die rund zweistündige Autofahrt mit der 19-Jährigen, bei der er Zwischenstopps an Tankstellen einlegte, gab der Angeklagte zu. Er habe mit ihr über einen neuen Job in seiner Firma sprechen wollen, sagte er aus. Weil er viel unterwegs ist, trafen sich die beiden um 21.30 Uhr und unterhielten sich laut seiner Aussage während der Fahrt über das Jobangebot. Der Augsburger versicherte: „An ihren Anschuldigungen ist definitiv nichts dran.“

    Die Friedbergerin erzählt eine andere Geschichte

    Laut der 19-Jährigen verlief die Fahrt etwas anders. Teilweise sei tatsächlich über Geschäftliches gesprochen worden, sagte sie aus. Irgendwann habe ihr Chef in Lechhausen an einer Tankstelle gehalten, wo sie sich etwas zum Trinken holte. Auf der Weiterfahrt Richtung Derching habe der Angeklagte begonnen, sie intime Sachen zu fragen, sagte die 19-Jährige aus.

    „Irgendwann fing er an, mich gezielt anzumachen mit unangenehmen Sprüchen.“ Bald darauf habe er angehalten, ihr ins Gesicht gefasst und versucht, sie zu sich rüberzuziehen. „Ich habe gesagt, dass ich das nicht will.“ Daraufhin sei der Angeklagte ein Stück weitergefahren und habe es dann noch mal probiert. Laut der 19-Jährigen sagte er zu ihr: „Ich würde es nicht bereuen, etwas mit einem älteren Mann anzufangen.“

    Junge Frau wollte flüchten

    Ihre Reaktion: Sie wollte fluchtartig aussteigen, bekam jedoch die Beifahrertüre nicht auf. Die Türe sei nicht verschlossen gewesen, versicherte der Angeklagte. Wegen der automatischen Türverriegelung müsse man zum Öffnen aber zwei Mal am Türgriff ziehen.

    Zweifel, ob der 49-Jährige tatsächlich übergriffig geworden war, hatte eine 29-jährige Zeugin. Sie war eine frühere Mitarbeiterin des Angeklagten und sagte aus: „Ich war voll oft mit ihm unterwegs und es ist nie etwas vorgefallen.“ Ein paar Tage nach dem Vorfall hatte sie mit der 19-Jährigen telefoniert. Dabei habe diese nur etwas von „über die Backen streicheln“ erzählt.

    Einen Grund, weshalb die 19-Jährige ihren früheren Chef grundlos beschuldigen sollte, konnte sich die 29-Jährige nicht vorstellen. Sie sagte jedoch aus, dass sie einen Anruf von einer früheren Freundin der 19-Jährigen bekommen habe. Darin habe diese behauptet, dass die Friedbergerin nur Geld wolle und dann ihre Anzeige zurückziehen würde. Der Kommentar der 19-Jährigen: „Das ist eine Lüge.“ Der Angeklagte bestätigte, dass die Friedbergerin nie Geld von ihm gefordert habe.

    Polizei soll zwei Dinge herausfinden

    Richterin Eva-Maria Kraus beauftragte die Polizei mit Nachermittlungen. Zum einen will sie den Chatverlauf mit der ehemals besten Freundin sehen, der die 19-Jährige angeblich die Belästigungen im Detail geschildert hatte. Zum anderen soll die Polizei einem Anruf nachgehen, den die 29-Jährige vor ungefähr zwei Wochen erhalten haben will. Darin habe eine unbekannte jüngere Frau gesagt, dass der 49-Jährige Geld zahlen soll, um eine Gerichtsverhandlung zu vermeiden, sagte die 29-Jährige aus. In zwei Wochen wird die Verhandlung fortgesetzt.

    Lesen Sie dazu auch:

    Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden