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Aichach: Prozess in Aichach: Chef soll 19-jährige Mitarbeiterin im Auto belästigt haben

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Prozess in Aichach: Chef soll 19-jährige Mitarbeiterin im Auto belästigt haben

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    Ein 49-jähriger Augsburger soll eine 19-jährige Friedbergerin bei einer Autofahrt begrapscht haben.
    Ein 49-jähriger Augsburger soll eine 19-jährige Friedbergerin bei einer Autofahrt begrapscht haben. Foto: Rebekka Jakob (Symbolbild)

    Das Auto war verriegelt, als ein 49-Jähriger eine 19-jährige Friedbergerin gegen ihren Willen an Gesicht, Hals und Oberschenkel berührt haben soll. Das Brisante: Der Mann war zu dem Zeitpunkt ihr Chef. Gegen den Strafbefehl über 2000 Euro (50 Tagessätze à 40 Euro) wegen sexueller Belästigung legte der Augsburger Einspruch ein. Vor dem Aichacher Amtsgericht wurden viele Zeugen gehört und das Gericht beauftragte die Polizei mit Nachermittlungen. Die Verhandlung wurde jetzt fortgesetzt: Am Ende gab eine Unwahrheit bei einer Nebensächlichkeit den Ausschlag.

    Die rund zweistündige Autofahrt mit der 19-Jährigen, bei der er Zwischenstopps an Tankstellen einlegte, gab der Angeklagte zu. Er habe mit ihr über einen neuen Job in seiner Firma sprechen wollen, sagte er aus. Weil er viel unterwegs ist, trafen sich die beiden um 21.30 Uhr und unterhielten sich laut seiner Aussage während der Fahrt über das Jobangebot. Der Augsburger versicherte: "An ihren Anschuldigungen ist definitiv nichts dran.“

    Verhandlung in Aichach: Zwei Versionen einer Autofahrt

    Laut der 19-Jährigen verlief die Fahrt etwas anders. Teilweise sei tatsächlich über Geschäftliches gesprochen worden, sagte sie aus. Irgendwann habe ihr Chef begonnen, sie intime Sachen zu fragen, so die junge Frau. Bald darauf habe er angehalten, ihr ins Gesicht gefasst. "Ich habe gesagt, dass ich das nicht will.“ Daraufhin sei der Angeklagte ein Stück weitergefahren und habe es dann noch mal probiert.

    Ihre Reaktion: Sie wollte fluchtartig aussteigen, bekam jedoch die Beifahrertüre nicht auf. Die Türe sei nicht verschlossen gewesen, versicherte der Angeklagte. Wegen der automatischen Türverriegelung müsse man zum Öffnen aber zweimal am Türgriff ziehen.

    Ziemlich aufgelöst sei die 19-Jährige gewesen, als sie nach der Autofahrt bei ihr angerufen hatte, erinnerte sich ihre damals beste Freundin. Sie konnte sich allerdings nur noch daran erinnern, dass der Chef der Friedbergerin die Hand auf den Schoß gelegt haben soll.

    Frühere Mitarbeiterin steht hinter ihrem Ex-Chef

    Eine 29-jährige Zeugin und frühere Mitarbeiterin des Angeklagten äußerte Zweifel, ob der 49-Jährige tatsächlich übergriffig geworden war. Nachermittlungen der Polizei hatten jedoch ergeben, dass die 19-Jährige ihr sowohl in Text- als auch Sprachnachrichten von Berührungen an Hals und Gesicht erzählt hatte. Während die 29-Jährige darauf zuerst schockiert reagiert hatte, stand sie bei der Verhandlung hinter der Version ihres früheren Chefs.

    Der Eindruck, den Staatsanwalt Marius Lindig von der 29-Jährigen hatte: "Sie hat versucht, ihm ein gutes Image zu verschaffen.“ Er hatte keinen Zweifel, dass alles so abgelaufen war, wie die Friedbergerin es geschildert hatte. Dem Angeklagten warf Lindig vor, dass er bewusst eine Situation geschaffen habe, der sich die 19-Jährige nicht so einfach entziehen konnte. Er plädierte für eine Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro (80 Tagessätze zu je 50 Euro).

    Verteidiger fordert Freispruch

    Verteidiger Gerhard Decker wies auf Widersprüche in den Aussagen der Friedbergerin hin. Er war überzeugt: "Es ging ihr darum, eine Behauptung aufzustellen.“ Er forderte Freispruch für seinen Mandanten.

    Dem schloss sich auch Richterin Eva-Maria Kraus an. Sie betonte jedoch: "Freispruch nur, weil Restzweifel bestehen bleiben.“ Unter anderem deshalb, weil die ehemals beste Freundin trotz mehrfacher Aufforderung sich nicht bei der Polizei gemeldet hatte. Es sei ihr nicht wichtig genug gewesen, gab sie vor Gericht als Grund an. Die Richterin war außerdem überzeugt, dass die Angeklagte bei einer Nebensächlichkeit gelogen hatte: "Dann fragt man sich, ob die anderen Punkte wahr sind.“

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