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Aichach: Prozess in Aichach: 43-Jähriger bedroht Ex-Frau mit dem Tod

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Prozess in Aichach: 43-Jähriger bedroht Ex-Frau mit dem Tod

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    Ein 43-Jähriger musste sich am Aichacher Amtsgericht wegen Bedrohung und Beleidigung verantworten.
    Ein 43-Jähriger musste sich am Aichacher Amtsgericht wegen Bedrohung und Beleidigung verantworten. Foto: Katja Röderer (Archiv)

    Auf dem Parkplatz ihres Arbeitgebers lauerte ein 43-jähriger Augsburger Ende Januar seiner Ex-Frau auf. Dort beleidigte er sie und drohte ihr, sie umzubringen. Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Aichach, wo er sich wegen Bedrohung und Beleidigung verantworten musste, leugnete er das. Es gab mehrere Gründe, warum ihm weder der Vertreter der Staatsanwaltschaft noch die Richterin glaubten.

    Seit rund vier Jahren sind der Augsburger und seine 42-jährige Ex-Frau geschieden. Ruhe hat sie aber vor ihm offenbar nicht. Obwohl sie ihn schon ein paar Mal angezeigt habe, würden „seine Aufdringlichkeit, die Beleidigungen und das Geschimpfe“ weitergehen, sagte die Frau vor Gericht. Zwei Mal ist der Angeklagte schon wegen Bedrohung und Beleidigung zu Geldstrafen verurteilt worden.

    Ex-Frau wechselt mehrfach ihre Handynummer

    Zwei bis drei Mal pro Woche würde er an ihrem Arbeitsplatz anrufen, sagte sie vor Gericht aus. Privat hat sie seit der Scheidung schon die vierte Handynummer, um von ihm nicht mehr belästigt zu werden. Als er Ende Januar plötzlich auf dem Firmenparkplatz in Friedberg auftauchte, sei das für sie unerwartet gewesen, erklärte die Frau. Dass der 43-Jährige seine Ex-Frau dort unter anderem als Hure und Schlampe beschimpfte, bezeichnete sie vor Gericht als „das Übliche eben“.

    Obwohl er auch damit drohte, sie und ihren damaligen Freund umzubringen, ging die 42-Jährige doch erst einen Monat später zur Polizei. Vor Gericht begründete sie das damit, dass der Angeklagte sie weiterhin mit Telefonanrufen in der Arbeit belästigt hatte. Angst vor ihrem Ex-Mann habe sie nicht direkt, antwortete die Zeugin auf die Frage von Richterin Eva-Maria Kraus. Der Polizeibeamte, der ihre Anzeige aufnahm, hatte den Eindruck, dass die 42-Jährige dem Angeklagten zutrauen würde, seine Drohung in die Tat umzusetzen.

    Angeklagter will auf Sohn gewartet haben

    Der 43-Jährige bestritt, sie bedroht oder beleidigt zu haben. Es sei zu einem Streit gekommen, weil sie seine Musikboxen angeblich verkauft hatte, sagte er aus. Er habe auch nicht auf seine Frau gewartet, sondern auf den gemeinsamen Sohn, der in der Firma ein Praktikum machte, so der Angeklagte. Der Sohn hätte laut Aussage der Mutter jedoch erst rund zwei Stunden später Feierabend gehabt.

    Wenn der 43-Jährige seine Ex-Frau das erste Mal bedroht und beleidigt hätte, dann wäre es für Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai kein Problem gewesen, ihn mit einer Geldstrafe davonkommen zu lassen. Der Angeklagte hatte genau deswegen aber bereits zwei Mal auf der Anklagebank gesessen. Zuletzt war er im Januar 2019 wegen Diebstahl zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

    Angeklagter hat Alkoholtherapie gemacht

    Strafmildernd war in dem Urteil berücksichtigt worden, dass der 43-Jährige zwischenzeitlich eine Alkoholtherapie gemacht hat. Trotzdem sei er während der Bewährungszeit erneut straffällig geworden, hielt Nickolai ihm vor. Er plädierte für eine sechsmonatige Haftstrafe. Verteidigerin Petra Dittmer wies darauf hin, dass ihr Mandant wegen der gemeinsamen Kinder seine Ex-Frau in der Arbeit angerufen habe, weil er keine andere Telefonnummer von ihr habe. Für sie war es nicht nachvollziehbar, wieso die 42-Jährige erst einen Monat später zur Polizei gegangen war. Dittmer forderte Freispruch. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, hielt sie eine Geldstrafe für ausreichend.

    Für das Gericht war die Aussage der Ex-Frau glaubwürdig. Richterin Kraus verurteilte den Angeklagten wegen Bedrohung und Beleidigung zu vier Monaten Haft. Zu seinen Gunsten sprach aus ihrer Sicht gar nichts. „Er kann sich momentan einfach nicht straffrei verhalten, deshalb muss man mit Strafvollzug auf ihn einwirken.“

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