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Aichach: Prozess: Säumige Wirte können nicht gepfändet werden

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Prozess: Säumige Wirte können nicht gepfändet werden

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    Am Amtsgericht Aichach kam es zum zweiten Verhandlungstermin im Pfandrecht-Prozess.
    Am Amtsgericht Aichach kam es zum zweiten Verhandlungstermin im Pfandrecht-Prozess. Foto: Katja Röderer

    Im Streit gingen Ende vergangenen Jahres ein Pächterehepaar und der Inhaber einer Gaststätte im nördlichen Landkreis auseinander. Unter anderem auch, weil es immer wieder Zahlungsprobleme gab. Vor einem Jahr kündigte der Eigentümer der Gastronomie dem Paar. Weil es noch Außenstände in Höhe von rund 22000 Euro gab, machte der Inhaber von seinem Pfandrecht Gebrauch. Das Ehepaar nahm beim Auszug trotzdem das komplette Inventar mit. Es musste sich jetzt wegen Pfandkehr vor dem Aichacher Amtsgericht verantworten.

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