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Aichach: Prozess: Mann schlägt in Aichach grundlos auf Unbeteiligte ein

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Prozess: Mann schlägt in Aichach grundlos auf Unbeteiligte ein

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    Der 32-jährige Angeklagte konnte sich bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Aichach nicht an die Schläge erinnern, hielt seinen Ausraster aber für möglich.
    Der 32-jährige Angeklagte konnte sich bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Aichach nicht an die Schläge erinnern, hielt seinen Ausraster aber für möglich. Foto: Katja Röderer (Symbolfoto)

    Völlig ohne Grund schlug ein 32-Jähriger Ende Dezember in Aichach mit der Faust auf Passanten ein. Eine 18-Jährige brach sich dabei den kleinen Finger, ihr Vater hatte einen Riss im Ohrläppchen. Der Angeklagte selbst konnte sich bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Aichach daran nicht mehr erinnern, hielt seinen Ausraster aber für möglich. Amtsrichter Axel Hellriegel berücksichtigte in seinem Urteil wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung, dass eine psychische Erkrankung des 32-Jährigen dabei eine Rolle gespielt haben könnte.

    Als seine Tochter ihn anrief und sagte er solle „schnell rauskommen“, dachte sich ein 46-jähriger Aichacher nichts Schlimmes. Er ging davon aus, dass die 18-Jährige, die gerade von der Arbeit heim kam, im Dunkeln Hilfe beim Einparken brauchte. Als der Aichacher die Tür öffnete, schlug ihm ein fremder Mann mit der Faust ins Gesicht. Dann packte der Mann ihn und warf ihn auf das Auto. Der 46-Jährige konnte sich an „mindestens zwei bis drei Schläge ins Gesicht“ erinnern. Außerdem riss ihn der Fremde während des Gerangels so heftig am Ohr, dass es einriss. Der zwei Zentimeter lange Riss musste im Krankenhaus genäht werden.

    32-Jähriger schlägt Aichacher einfach mit der Faust ins Gesicht

    Begonnen hatte die Randale schon kurz vorher, als der Angeklagte einfach so einem Fußgänger mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte. Bei der Polizei sagte der aus: „Er kam mir entgegen und hat mir einfach aufs Auge geschlagen.“ Er zog sich eine Platzwunde am Oberlid zu. Ein Aichacher hörte Lärm hinter sich und sah zwei Männer miteinander ringen. Als er zu schlichten versuchte, gelang dem Fußgänger die Flucht. Dafür ging der Angeklagte nun verbal auf ihn los. Der Aichacher zog sich in sein Auto zurück und der 32-Jährige schlug mit der Faust gegen die Fensterscheibe, die beim dritten Schlag zerbrach.

    Das alles hatte die 18-Jährige mitbekommen, als sie gerade heimkam. Das Knallen habe sie so erschreckt, dass sie vor Angst den Schlüssel nicht ins Schloss der Haustüre bekam, sagte sie vor Gericht aus. Dann stand der Angeklagte auch schon vor ihr und beleidigte sie als Nutte. Als der 32-Jährige auf ihren Vater losging, der gerade die Tür öffnete, versuchte die 18-Jährige, ihm zu helfen. Dabei habe sie es „irgendwie geschafft, meinen kleinen Finger zu brechen“. Ihre Mutter, die vom Fenster aus alles beobachtete, rief die Polizei. Sie beschrieb den Angeklagten als sehr aggressiv: „Er guckte jeden voll Zorn an. Der kam ihm richtig aus den Augen raus.“

    Angeklagter erinnert sich nicht mehr an den Abend in Aichach

    Der 32-Jährige selbst hatte keine konkrete Erinnerung an den Abend. Er wusste noch, dass er bei einem Freund gewesen war und sie ziemlich viel Alkohol getrunken hatten. Sein Mandant könne sich vorstellen, dass alles so gewesen ist, wie es die Staatsanwaltschaft ihm vorwirft, sagte sein Verteidiger Werner Ruisinger. Dass der 32-Jährige mit dem Geständnis die Verantwortung übernommen habe, sei ein großer Schritt, betonte der Verteidiger. Vor Gericht entschuldigte sich der Angeklagte bei der 18-Jährigen

    Die Entschuldigung und das Geständnis wertete Pia Landau, die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, zugunsten des Angeklagten. Ebenso seine schwierige familiäre Situation, die ihn sehr belastet. Allerdings hat der 32-Jährige schon mehrere einschlägige Vorstrafen und war erst im vergangenen Jahr zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Landau hob die rohe Gewalt hervor, die er gegenüber völlig Unbeteiligten gezeigt habe. Sie plädierte für eine 14-monatige Haftstrafe.

    Spielt Erkrankung des 32-Jährigen eine Rolle?

    Verteidiger Ruisinger sprach sich für sechs Monate Haft aus. Er wies auf die Erkrankung seines Mandanten hin, der unter paranoider Schizophrenie leidet. Bei der Kombination von Alkohol und der Krankheit bat er darum, eine verminderte Schuldfähigkeit zu berücksichtigen.

    Amtsrichter Hellriegel war überzeugt, dass die Erkrankung des 32-Jährigen eine Rolle gespielt hatte. Der Angeklagte hatte ausgesagt, dass sich die Krankheit als Verfolgungswahn oder dem Gefühl, angegriffen zu werden, äußere. Ein Gutachten darüber einzuholen, erschien dem Richter unverhältnismäßig. Er berücksichtigte in seinem Urteil aber, dass eine verminderte Schuldfähigkeit nicht ausgeschlossen werden kann: „Ich habe einen ganz erheblichen Abschlag auf die Strafe gemacht.“

    Strafverschärfend wertete Hellriegel, dass der Angeklagte auf völlig unbeteiligte Menschen losgegangen war und er die zweite Chance, die er bei seiner letzten Verurteilung erhalten habe, nicht genutzt hatte. Er verurteilte den 32-Jährigen wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung zu 14 Monaten Haft.

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