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Aichach: Prozess: Der Freundin Blumen ins Gefängnis geschickt und nicht bezahlt

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Prozess: Der Freundin Blumen ins Gefängnis geschickt und nicht bezahlt

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    Viele Blumen hat ein 31-Jähriger seiner Lebensgefährtin ins Aichacher Gefängnis geschickt. Nur bei der Bezahlung haperte es.
    Viele Blumen hat ein 31-Jähriger seiner Lebensgefährtin ins Aichacher Gefängnis geschickt. Nur bei der Bezahlung haperte es. Foto: Franziska Gabbert, dpa-tmn (Symbolbild)

    Der 31-Jährige zeigte sich großzügig. Für 150 Euro ließ er seiner Lebensgefährtin über mehrere Wochen im Februar vergangenen Jahres Blumen ins Aichacher Gefängnis liefern. Doch dem Aichacher Blumenladen blieb er monatelang die Bezahlung schuldig. Vor dem Amtsgericht Aichach musste sich der Mann aus dem nördlichen Teil des Landkreises Pfaffenhofen nun wegen Betrugs verantworten.

    Blumenkäufer: "Es tut mir wirklich leid"

    Der 31-Jährige versicherte: "Ich hatte nicht die Absicht, einen Betrug zu begehen." Er habe die 149 Euro im Blumenladen bar bezahlen wollen. Die Verkäuferin habe das Geld nicht entgegengenommen, weil sie nicht gewusst habe, ob sie wegen Corona in die Justizvollzugsanstalt liefern könne, sagte er und beteuerte: "Es tut mir wirklich leid."

    Floristin zeigt 31-Jährigen nach sechs Monaten an

    Darüber konnte die 37-jährige Floristin nur den Kopf schütteln. Sie betonte: "Wir haben ordnungsgemäß ausgeliefert." Der Kunde habe eine Gesamtrechnung über alle vier Blumensträuße haben wollen. Die stellte sie ihm Mitte März aus. Dann hörte sie nichts mehr von ihm. Einmal sprach sie kurz am Telefon mit ihm über die offene Rechnung. Danach konnte sie ihn nicht mehr erreichen. Auch auf ihre Nachrichten über einen Handydienst reagierte er nicht mehr. Die Zeugin sagte: "Da war mir schon klar, dass da nie was kommen wird." Im September erstattete die Floristin schließlich Anzeige bei der Polizei. Im Oktober beglich der Mann schließlich die offene Rechnung.

    Der Sachbearbeiter bei der Polizei berichtete vor Gericht von "diversen Einträgen" des 31-Jährigen im Schuldnerverzeichnis. Außerdem hat er ein Vorstrafenregister. Zuletzt war er im Dezember 2019 wegen Betrug zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

    Für eine Schutzbehauptung hielt Staatsanwältin Melanie Gogolov, dass die Verkäuferin im Blumenladen das Geld nicht habe annehmen wollen. Sie war der Überzeugung, dass der Angeklagte die Blumensträuße "unter Vortäuschung seiner Zahlungsfähigkeit" gekauft hatte. Sie hielt ihm zugute, dass er die offene Rechnung zwar spät, aber doch beglichen hatte. Auf der Minusseite standen seine Vorstrafen und seine offene Bewährung. Die Staatsanwältin plädierte wegen Betrugs auf eine viermonatige Haftstrafe.

    Verteidiger: Ihm wird unterstellt, dass er nicht zahlen will

    Verteidiger Klaus Wittmann war der Ansicht, dass sich sein Mandant an die Absprache gehalten habe: "Es war vereinbart, dass erst geliefert und dann bezahlt wird." Er forderte deshalb Freispruch. Nur weil der 31-Jährige eine einschlägige Vorstrafe habe, würde man ihm unterstellen, dass er zahlungsunwillig sei. "Bei jedem anderen würde man Vergesslichkeit annehmen." Der Angeklagte hatte auch ausgesagt, dass er wegen familiärer Probleme das Bezahlen der Rechnung vergessen habe.

    Richter Axel Hellriegel verurteilte den 31-Jährigen zu drei Monaten Haft. Seine Kontoauszüge hätten gezeigt, dass er eigentlich nicht die finanziellen Mittel hatte, um sich 150 Euro für Blumensträuße leisten zu können. Bei der Höhe hatte er angerechnet, dass die Restbewährung des 31-Jährigen verfällt und er diese Zeit auch noch absitzen muss. Deswegen habe er ihm einen Monat nachgelassen, sagte der Richter.

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