Ein Bild von Adolf Hitler postete unter anderem ein heute 18-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis im März 2019 und in diesem Jahr im Februar in der Gruppe eines Messengerdienstes. Er musste sich deshalb in nicht-öffentlicher Sitzung wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor dem Jugendgericht am Amtsgericht Aichach verantworten. Das teilt Pressesprecher Johannes Jahrbeck auf Nachfrage der Redaktion mit.
Jugendrichterin hält den 18-Jährigen nicht für rechtsradikal
178 Teilnehmer hatte die virtuelle Gruppe, in der der Angeklagte mehrere Bilder mit rechtsradikalem Inhalt postete. Auf den Fotos waren unter anderem Heinrich Himmler und Adolf Hitler sowie Hakenkreuze zu sehen. Jugendrichterin Eva-Maria Grosse hatte den Eindruck, dass der Angeklagte weit davon entfernt ist, rechtsradikal zu sein. Zumal besagte Gruppe, die sich heute Deutsches Reich nennt, früher einen ganz anderen Namen hatte.
Laut Pressesprecher Jahrbeck zeigte sich der 18-Jährige vor der Jugendrichterin „total reumütig“. Nachdem er auch das erste Mal vor Gericht stand, verurteilte Grosse ihn lediglich zu einer Gesprächsweisung, um seine Taten zu reflektieren.
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