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Aichach: Nachbarschaftsstreit bringt drei Männer vor Aichacher Amtsgericht

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Nachbarschaftsstreit bringt drei Männer vor Aichacher Amtsgericht

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    Drei Männer mussten sich nach einem Nachbarschaftsstreit vor dem Aichacher Amtsgericht verantworten.
    Drei Männer mussten sich nach einem Nachbarschaftsstreit vor dem Aichacher Amtsgericht verantworten. Foto: Katja Röderer (Archivbild)

    Ein Streit unter Nachbarn im nördlichen Landkreis endete für einen 63-Jährigen mit einer gebrochenen Nase und einem blauen Auge. Das hatte nun ein Nachspiel vor dem Aichacher Amtsgericht. Angeklagt waren drei heute 55, 53 und 24 Jahre alte Männer, die Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatten.

    Die Staatsanwaltschaft warf den beiden Älteren des Trios vor, den 63-Jährigen festgehalten zu haben, während ihm der 24-Jährige mit der Faust ins Gesicht schlug. Der 53-Jährige war zudem wegen Beleidigung und Sachbeschädigung angeklagt.

    Die Drei auf der Anklagebank sind nicht nur Nachbarn, sondern auch Arbeitskollegen. Sie leben seit rund einem Jahr in einer Gemeinschaftsunterkunft. Das Verhältnis zu dem 63-Jährigen, der sein Haus nebenan hat, war scheinbar schon länger schwierig. Er habe die Drei nie besucht, weil sie trinken würden und jeden Samstag Party machten, sagte der 63-Jährige vor Gericht. Weil es so laut war, habe er sich öfter beschwert. „Aber es hat nie etwas genützt“, erzählte er. Der 63-Jährige gab zu: „Ich war sehr ärgerlich, weil das Kind meiner Tochter deshalb nachts geweint hat.“

    Beide waren zum Zeitpunkt des Streits nicht nüchtern

    Mitte Mai war der 63-Jährige nachmittags dann doch im Nachbarsgarten. Der 53-Jährige habe ihn zu sich gewunken, berichtete das Opfer. Beide waren nicht nüchtern. Der 63-Jährige hatte 2,4, der 53-Jährige 1,5 Promille. Es kam zu Schubsen und Beleidigungen. Dann riss der 53-Jährige dem Älteren das Handy aus der Hand und warf es auf den Boden. Mit dem 55-Jährigen hielt er ihn laut Anklage an den Armen fest, während der 24-Jährige aus dem Haus kam und ihm zwei Mal mit der Faust ins Gesicht schlug. Nach einem Treffer auf die Nase sei er ganz benebelt gewesen, so der 63-Jährige. Rund drei Wochen war er krankgeschrieben.

    Die Version der drei Arbeitskollegen sah ganz anders aus. Zusammen mit dem 55-Jährigen habe er rauchend auf der Terrasse gestanden und sich unterhalten, erzählte der 53-Jährige und fuhr fort: „Plötzlich rannte der Nachbar auf die Terrasse und fing an zu schlagen, ohne vorher ein Wort gesagt zu haben.“ Der 63-Jährige habe ihn gegen Kopf, Bauch und Brust geschlagen. Der 53-Jährige weiter: „Ich war benommen durch die Schläge.“ Um den Nachbarn zu stoppen, habe zuerst der 55-Jährige und dann auch noch der 24-Jährige ihn festgehalten. Wie es dazu kam, dass der 63-Jährige aus der Nase blutete, konnte sich der 53-Jährige nicht erklären. Der 55-Jährige vermutete, dass er sich beim Sturz gegen einen Betonmischer verletzt haben könnte. Der Ältere hatte angeblich das Gleichgewicht verloren, als der 55-Jährige ihn am Fuß festhielt. „Nur festgehalten und nicht geschlagen“ habe er den Nachbarn, erklärte der 24-Jährige.

    Dreistündige Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht

    Nach rund dreistündiger aufwendiger Beweisaufnahme führten die drei Verteidiger, Staatsanwaltschaft und Gericht ein Rechtsgespräch. Das Ergebnis: Richter Walter Hell stellte das Verfahren ein. Die drei Angeklagten müssen jeweils 3000 Euro an die Humanitas Aichach zahlen.

    Der Strafbefehl hatte wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung für alle jeweils zehn Monate auf Bewährung vorgesehen.

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