Mit einem Schürhaken war ein 71-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis im März auf seine Nachbarn losgegangen. Bei dem Versuch, den Schlag abzuwehren, hatte sich der 62-jährige Nachbar an den Händen Prellungen und Schürfwunden zugezogen. Amtsrichterin Beate Schauer verurteilte den Angeklagten, der sich selbst vertrat, wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung zu acht Monaten auf Bewährung. Außerdem muss der Rentner 400 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Aichach