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Aichach: Nach Angriff im Freibad: Jugendliche werden verurteilt

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Nach Angriff im Freibad: Jugendliche werden verurteilt

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    2019 attackierten fünf junge Leute einen 13-Jährigen im Aichacher Freibad. Die Jugendlichen musste sich jetzt vor Gericht verantworten.
    2019 attackierten fünf junge Leute einen 13-Jährigen im Aichacher Freibad. Die Jugendlichen musste sich jetzt vor Gericht verantworten. Foto: Erich Echter (Archivfoto)

    Fünf Schüler und ein damals 13-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis sind im Juli 2019 im Aichacher Freibad aneinander geraten. Der 13-Jährige musste sich vor die Jugendlichen hinknien und einer trat ihm barfuß ins Gesicht. Für zwei der Schüler, heute beide 16 Jahre alt, hatte das ein Nachspiel. Sie mussten sich jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung vor dem Jugendgericht am Amtsgericht Aichach verantworten, wie Amtsgerichtsdirektor Walter Hell auf Nachfrage mitteilte.

    Auslöser für all das war, dass der 13-Jährige ein Mädchen beleidigt haben soll. Dafür sollte er im Freibad Abbitte leisten. Laut Anklage umzingelten die Schüler den Jungen und forderten ihn auf, sich auf den Boden zu knien und zu entschuldigen. Das gab einer der beiden Angeklagten zu. Er gestand auch, dass er es gewesen sei, der dem knienden 13-Jährigen mit dem Fuß ins Gesicht getreten hatte. Er habe aber nur mit wenig Kraft zugetreten, sagte der 16-Jährige aus. In seiner Aussage bei der Polizei hatte er eingeräumt, dass das mit dem Zutreten zu viel des Guten gewesen sei und es ihm leidtue.

    Vom Wasser aus alles beobachtet

    Nur die beiden 16-Jährigen hätten vor dem 13-Jährigen gestanden, sagte einer der Zeugen vor Jugendrichterin Eva-Maria Grosse aus. Die anderen Schüler seien erst nach und nach dazu gekommen. Der zweite Angeklagte sagte aus, dass er zu dem Zeitpunkt im Wasser gewesen sei und von dort aus alles beobachtet habe.

    Die linke Gesichtshälfte des 13-Jährigen, die von dem Tritt geschwollen war, fühlte sich taub an und er hatte laut seiner Aussage erhebliche Schmerzen gehabt. Obwohl er sich an keine Beleidigung erinnern konnte, entschuldigte er sich bei den Schülern.

    Die Jugendrichterin verurteilte den geständigen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung zu einer Woche Dauerarrest sowie 64 Sozialstunden. Außerdem muss er bei dem Verein Brücke drei bis fünf Gespräche zum Erarbeiten von alternativen Lösungsstrategien für Konflikte führen.

    Drei Schüler sind noch zu jung, um belangt zu werden

    Auch der zweite Angeklagte muss drei bis fünf Gespräche zu dem Thema bei der Brücke führen. Außerdem muss er 300 Euro an den Verein zahlen und einen Jugendfreizeitarrest absitzen. Die anderen drei Schüler, die damals teilweise auch erst 13 Jahre alt waren, waren zu jung, um strafrechtlich belangt zu werden.

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