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Aichach: Müllfahrer mit rund 1,3 Promille auf Heimweg von Arbeit

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Müllfahrer mit rund 1,3 Promille auf Heimweg von Arbeit

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    Am Aichacher Amtsgericht wurde ein 54-Jähriger zu einer Geldstrafe und einem Fahrverbot verurteilt.  
    Am Aichacher Amtsgericht wurde ein 54-Jähriger zu einer Geldstrafe und einem Fahrverbot verurteilt.   Foto: Alexander Kaya

    Als die Richterin das Urteil verliest, schaut der Angeklagte nach unten und nickt. Doch zufrieden dürfte der 54-Jährige mit dem Urteil am Montag am Aichacher Amtsgericht nicht gewesen sein. Zehn weitere Monate darf der Mann nicht Auto fahren und muss 2800 Euro Strafe zahlen. Grund: Betrunken war der Fahrer eines Müllautos auf dem Heimweg von seiner Arbeitsstelle im Januar mit seinem privaten

    Am frühen Abend war er in Schlangenlinien unterwegs. Er arbeitet in Augsburg und wollte über die Bundesstraße zurück in den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Er bestritt die über 60 Kilometer lange Strecke mit 1,26 Promille Alkohol im Blut. Wenige hundert Meter südlich von der Anschlussstelle Aichach-Ost nahe dem Stadtteil Untergriesbach geriet er rechts an die Leitplanke, kam ins Schleudern und fuhr in den Gegenverkehr. Er touchierte einen entgegenkommenden Sattelzug, dessen Fahrer nicht verletzt wurde. Der Unfallfahrer hingegen erlitt unter anderem einen Becken- und einen Beinbruch. Die Bundesstraße blieb mehrere Stunden gesperrt.

    Aichach: Angeklagter kann sich nicht mehr an Unfall erinnern

    An den Unfall kann sich der Angeklagte nicht mehr erinnern, wie er vor Gericht aussagte. Seitdem kann er aufgrund seiner Verletzungen auch nicht mehr als Müllfahrzeug-Fahrer arbeiten. Richterin Eva-Maria Kraus fragte nach, ob etwas Besonderes während der Arbeitszeit oder nach Feierabend an dem

    Staatsanwalt Martin Neumann sah jedoch keinen Grund, die bestehende Strafe deutlich zu mildern. Er plädierte für die angesetzten weiteren elf Monate Fahrverbot. Er sprach von Glück, dass bei dem Unfall nicht mehr passiert sei. Der Angeklagte habe erhebliche Ausfallerscheinungen gezeigt.

    Amtsgericht: Angeklagter hat gestanden

    Richterin Kraus hielt dem Angeklagten zu Gute, dass er gestanden und sich bei dem Unfall schwer verletzt hat. Allerdings sah sie wenig Spielraum. Man müsse schon mehrere Flaschen Bier trinken, um auf über ein Promille zu kommen. Die Richterin minderte das Fahrverbot von elf auf zehn Monate, veränderte die Geldstrafe allerdings nicht. Da der Angeklagte noch arbeitsunfähig ist, werde ihn das Verbot zunächst nicht belasten. Ob der Angeklagte Berufung einlegt, stand am Montag noch nicht fest.

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