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Aichach: Landratsamt sieht Alternative für Baulücke am Büchel in Aichach

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Landratsamt sieht Alternative für Baulücke am Büchel in Aichach

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    Geschlossen werden soll diese Baulücke im Bereich zwischen der Straße Am Büchel (vorne) und der Stichstraße der Bauerntanzgasse im Hintergrund.
    Geschlossen werden soll diese Baulücke im Bereich zwischen der Straße Am Büchel (vorne) und der Stichstraße der Bauerntanzgasse im Hintergrund. Foto: Erich Echter (Archivbild)

    Für eine Baulücke in Aichachs historischer Altstadt gibt es jetzt eine weitere Möglichkeit für eine Bebauung. Während der Aichacher Bauausschuss im Februar einer Variante mit zwei Gebäuden zugestimmt hat, ist das Landratsamt Aichach-Friedberg der Meinung, auch die Alternative mit einem großen Baukörper sei dort genehmigungsfähig. Nachdem die Behörde angekündigt hat, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen, stimmte der Bauausschuss dieser Variante jetzt ohne Gegenstimme zu.

    Für das etwa 900 Quadratmeter große Grundstück in dem sensiblen Bereich zwischen der Straße "Am Büchel" und dem Ausläufer der Bauerntanzgasse regelt ein Bebauungsplan, was dort möglich ist. Dieser sieht drei Gebäude auf dem Grundstück vor, um eine angemessene innerstädtische Dichte zu erreichen. Teil des Bebauungsplans ist außerdem ein Fußweg an der nördlichen Grenze zwischen Am Büchel und der Stichstraße Bauerntanzgasse.

    Im Gegensatz zum Bauausschuss im Februar ist das Landratsamt der Meinung, dass auch mit der jetzt geplanten Bebauung drei Gebäude möglich wären, ebenso der Fußweg. Der Bauausschuss stimmte dem jetzt zu, legte aber Wert darauf, dass eine Bebauung des zweiten Baufeldes weiterhin möglich bleibt.

    Sechs Wohnungen an der Franz-Beck-Straße in Aichach

    Ja zu Mehrfamilienhaus an Franz-Beck-Straße Zugestimmt hat der Bauausschuss auch einem Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen an der Franz-Beck-Straße. Den Bauantrag hatte der Bauausschuss im März zurückgestellt, weil Stellplätze nur über ein Grundstück erreichbar gewesen wären, das wie das Baugrundstück selbst zum Umgriff des Bebauungsplans für den "Wohnpark an der Franz-Beck-Straße" gehört. Dieser wird derzeit aufgestellt. Mittlerweile wurde eine Veränderungssperre für den Bereich erlassen. Für den "Wohnpark an der Franz-Beck-Straße", den die Stadt gemeinsam mit der Eleonore-Beck-Stiftung schaffen will, laufen immer noch die Verhandlungen über einen städtebaulichen Vertrag. Weil nicht absehbar ist, wann der Bebauungsplan seine "materielle Planreife" erreicht, hat der Bauherr seine Planung angepasst und eine Ausnahme von der Veränderungssperre beantragt. Dem stand laut Ulrich Egger nun nichts mehr im Wege, da alle Stellplätze von der Franz-Beck-Straße aus erreichbar sind. Der Bauausschuss sagte einstimmig Ja.

    Ja zu Mehrfamilienhaus in Ecknach Zugestimmt hat der Bauausschuss auch einem Bauantrag für ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohnungen in Ecknach, Nähe Erlenstraße. Im März hatte der Bauausschuss den Bauantrag abgelehnt, weil er nicht der bereits genehmigten Bauvoranfrage entsprach. Zwischenzeitlich hatte der Stadtrat allerdings beschlossen, einen Bebauungsplan für das Gebiet aufzustellen, und eine Veränderungssperre verhängt. Der Bebauungsplan soll insbesondere die Stellplätze und Zufahrten bauplanerisch steuern. Der Bauwerber hat nun einen Bauantrag eingereicht, der der genehmigten Bauvoranfrage entspricht. Damit greift die Veränderungssperre nicht, wie Ulrich Egger vom Bauamt erklärte. Auch die Erschließung sei mittlerweile gesichert. Damit hatte der Bauausschuss keine andere Möglichkeit, als zuzustimmen, verbunden allerdings mit dem Hinweis, die Lage des Spielplatzes im Abseits neben der alten B300 zu überdenken und die Feuerwehrzufahrt zu überprüfen.

    Freisinger Straße: Gebäude passt nicht in die Umgebung

    Nein zu Mehrfamilienhaus an Freisinger Straße Ein Mehrfamilienhaus mit zehn Wohnungen und Tiefgarage sollte an der Freisinger Straße in Aichach entstehen. Auf dem Grundstück steht derzeit ein Sanitätshaus. Das Gebäude soll laut Bauantrag drei Vollgeschosse haben. Es wäre 23 Meter lang, 20 Meter breit und 9,13 Meter hoch. Das Bauamt ist allerdings der Ansicht, dass sich das Gebäude nach dem Maß der baulichen Nutzung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt; dort gibt es keine vergleichbar großen Gebäude. Dem Bauantrag wurde deshalb einstimmig das Einvernehmen verweigert.

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