„Wer entscheiden darf, soll auch informiert sein“, darin war sich der Werkstatt-Rat der Caritas-Ulrichswerkstätten in Aichach einig. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2019 dürfen psychisch kranke und behinderte Menschen nicht pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden. Mit Blick auf die anstehenden Kommunalwahlen im März waren deshalb Politiker unterschiedlicher Couleur zu einer Podiumsdiskussion in die Werkstätten eingeladen, um den dort Beschäftigten Auskunft zu geben, wofür sie stehen.
Aichach