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Aichach: Keine Anträge mehr für Windkraft in Aichach

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Keine Anträge mehr für Windkraft in Aichach

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    Für Windkraftanlagen gibt es in Aichach keine Anträge mehr. Die Stadt will deshalb einen Bebauungsplan, der die 10-H-Regelung sichert,  aufheben.
    Für Windkraftanlagen gibt es in Aichach keine Anträge mehr. Die Stadt will deshalb einen Bebauungsplan, der die 10-H-Regelung sichert, aufheben. Foto: Marcus Merk (Symbolfoto)

    Derzeit gibt es keine konkreten Anträge mehr für den Bau von Windkraftanlagen im Aichacher Stadtgebiet. Deshalb ist in den Augen von Bauamtsleiterin Carola Küspert auch der Bebauungsplan „Windenergie 1“, der mit einer Veränderungssperre verbunden ist, obsolet. Im Bauausschuss gibt es dazu unterschiedliche Auffassungen.

    Mit 6:5 sprach sich eine knappe Mehrheit im Bauausschuss des Stadtrats für die Aufhebung aus. Entscheiden muss darüber der Stadtrat. Der Tagesordnungspunkt hatte einmal mehr eine ganze Reihe von Zuhörern in den Sitzungssaal geführt, darunter Vertreter des Vereins Schutz unserer Wittelsbacher Heimat, der sich gegen den Bau zu hoher Windkraftanlagen engagiert.

    Im Mai 2019 lag im Stadtrat ein Antrag für ein rund 240 Meter hohes Windrad im Allenberger Forst zwischen den Aichacher Stadtteilen Untergriesbach, Untermauerbach und Oberwittelsbach. Im Gegensatz zu früher gelten Windkraftanlagen heute in Bayern nur noch dann als privilegierte Bauvorhaben, wenn sie entweder in einer Konzentrationsfläche liegen oder die 10-H-Regelung einhalten. Diese besagt, dass der Abstand zur nächsten Wohnbebauung zehnmal so groß sein muss, wie sie hoch sind.

    Aichach: FWG sieht Ungewissheit, ob 10-H-Regelung bleibt

    Das Vorhaben im Allenberger Forst hätte diesen Abstand – rund 2400 Meter – nicht eingehalten, sondern lediglich 4-H, etwa 1000 Meter. Die Konzentrationsfläche, die die Stadt im Allenberger Forst für Windkraft ausgewiesen hatte, hat sie aber bereits im März 2018 eben wegen der 10-H-Regelung aufgehoben: Die Aichacher sollten nicht schlechter gestellt sein als der Rest von Bayern, war die Argumentation. Dem beantragten Windrad verweigerte der Stadtrat im Mai dementsprechend seine Zustimmung. Ein Bebauungsplan sollte zusätzlich sicherstellen, dass die 10-H-Abstände gelten. Die Aufstellung beschloss der Stadtrat damals mit 28:2. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis wurde eine Veränderungssperre beschlossen.

    Gegen die Aufhebung sprachen sich Georg Robert Jung und Marc Sturm von der Freien Wählergemeinschaft (FWG) aus. Jung gab zu bedenken: „Kein Mensch weiß, ob 10-H bleibt.“ Er sprach sich dafür aus abzuwarten, bis klar ist, ob der Gesetzgeber an 10-H festhält, und in einem Jahr darüber zu reden. Auch Sturm wollte an der Absicherung festhalten.

    Bürgermeister: Bebauungsplan ist "Hosenträger neben dem Gürtel"

    Bürgermeister Klaus Habermann sah keine Gefahr, dass Bayern von der Regelung abrückt. Den Bebauungsplan nannte er den „Hosenträger neben dem Gürtel“. Jung überzeugte das nicht. „Es war so weit, dass das Landratsamt überlegt hat, die Genehmigung zu erteilen“, sagte er. Habermann hielt dem entgegen, man habe die Konzentrationsflächen rechtzeitig aufgehoben.

    Carola Küspert führte Kosten in Höhe von rund 70.000 Euro ins Feld, die für Untersuchungen anfallen würden, wenn man den Bebauungsplan nicht aufhebt. Aktiv werden müsse die Stadt, damit nicht der Anschein einer Verhinderungsplanung entstehe. „Der Bebauungsplan macht in der derzeitigen Situation keinen Sinn“, war ihr Fazit. Falls die 10-H-Regelung aufgehoben oder geändert werde, müsse man ohnehin erneut bauleitplanerisch tätig werden. Mit einer knappen Mehrheit von 6:5 Stimmen wird die Aufhebung dem Stadtrat empfohlen. Dagegen waren die FWG, Teile der CSU und die CWG.

    Im Aichacher Stadtrat steht das Thema am Donnerstag, 28. Mai, auf der Tagesordnung. Die Sitzung beginnt um 18 Uhr in der TSV-Turnhalle.

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