Das Aichacher Gefängnis ist Anfang des vergangenen Jahrhunderts gebaut worden und steht unter Denkmalschutz. Vor allem in den 70er- und 80er-Jahren wurde die JVA umfangreich umgebaut und neue Gebäude errichtet. Um die Bausubstanz zu erhalten, aber auch um die Haftbedingungen zu verbessern. Für einen ehemaligen Insassen ist die Unterbringung aber „menschenunwürdig“. Er will juristisch dagegen vorgehen und hat nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zumindest einen Teilerfolg erreicht.
Aichach/Karlsruhe