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Aichach: Junger Mann bedroht Polizisten mit Wischmopp und Küchenmesser

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Junger Mann bedroht Polizisten mit Wischmopp und Küchenmesser

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    Ein 21-Jähriger musste sich wegen einer langen Liste von Vorwürfen vor dem Jugendschöffengericht in Aichach verantworten.
    Ein 21-Jähriger musste sich wegen einer langen Liste von Vorwürfen vor dem Jugendschöffengericht in Aichach verantworten. Foto: Katja Röderer (Archivbild)

    Immer wieder hat sich ein heute 21-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis mit der Polizei angelegt. Er leistete erheblichen Widerstand, wenn Beamte ihn abführen wollten, beschimpfte und bedrohte sie. Auf der langen Liste an Anklagepunkten, die kürzlich vor dem Jugendschöffengericht in Aichach verhandelt wurde, ging es unter anderem um versuchte Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung. Außerdem kamen Sachbeschädigung, Diebstahl und Schwarzfahren dazu. In allen Fällen gab es eine Gemeinsamkeit.

    Staatsanwältin braucht 15 Minuten für die Anklageschrift

    Rund eine Viertelstunde lang dauerte es, bis Staatsanwältin Alisa Starflinger die vielen Anklagepunkte verlesen hatte. Angefangen vom Neujahrstag 2019, als sich der 21-Jährige nach einer körperlichen Auseinandersetzung aggressiv dagegen gewehrt hatte, der Polizei seine Personalien zu geben oder in den Streifenwagen einzusteigen. Noch aggressiver verhielt sich der Angeklagte, als die Polizei ihn mitnehmen wollte, nachdem er in der Wohnung seiner Mutter randaliert hatte.

    Als Zeuge berichtete einer der Beamten, der Angeklagte habe eine Flasche in ihre Richtung geworfen und sich mit einem Wischmopp bewaffnet. Als der Mann dann auch noch zum Küchenmesser griff und drohte, die Polizisten abzustechen oder sich die Kehle durchzuschneiden, holten die Beamten Unterstützung. Einem gelang es schließlich, den damals 19-Jährigen zu überreden, das Messer mit der 20 Zentimeter langen Klinge wegzulegen.

    Der Angeklagte war betrunken, lallte aber nicht

    Der Polizist beschrieb das Verhalten des Angeklagten als "recht sprunghaft". Es wechselte zwischen Aufbrausen und Sich-wieder-Beruhigen. Als "sehr laut, aggressiv und aufgebracht" beschrieb ein Kollege den 21-Jährigen. Ihm zufolge machte dieser einen betrunkenen Eindruck, wenn er auch nicht lallte oder schwankte. Ein Alkoholtest ergab später, dass der Angeklagte 1,6 Promille hatte.

    Betrunken war der 21-Jährige auch, als er im Juni 2019 an einem Auto die Heckscheibe einschlug oder er einen Monat später mit einem Freund in einem Supermarkt zwei Flaschen Wodka klaute. Vor Gericht räumte der Angeklagte ein, er habe sich gegenüber der Polizei nicht ganz optimal verhalten. Er war geständig, konnte sich an die Vorfälle aber kaum noch erinnern: "Ich war wahrscheinlich betrunken."

    Jugendgerichtshelferin empfiehlt ein Anti-Aggressionstraining

    Seinem Bewährungshelfer zufolge zeigte der Angeklagte, der derzeit wegen einer anderen Sache in Untersuchungshaft sitzt, "ein paar positive Ansätze". Die Zusammenarbeit sei gar nicht so schlecht, berichtete er vor Gericht. Jedoch sei die Umsetzung nicht immer so, "wie wir es uns vorgestellt haben". Der 21-Jährige schaffe es vor allem nicht so recht, sich von seinen alten Freunden zu distanzieren. Der Bewährungshelfer regte eine Suchtberatung, eine Ausbildung in der Haft oder die Unterbringung in einer Therapieeinrichtung an. Nicole Jehl von der Jugendgerichtshilfe empfahl außerdem ein Anti-Aggressionstraining.

    Die "absolut einschlägigen Vorstrafen" des Angeklagten wogen für Staatsanwältin Alisa Starflinger schwer. Zuletzt war der 21-Jährige im Mai 2020 wegen räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten sowie zwei Wochen Dauerarrest verurteilt worden. Das habe keine Wirkung gezeigt, sagte Starflinger. Sie sprach sich für eine Verdoppelung auf zwei Jahre acht Monate aus - ohne Bewährung.

    Richterin: Eigentlich ist er ein ganz netter Kerl

    Verteidigerin Mandana Mauss wollte ihren Mandanten "nicht so dastehen lassen, als ob er der Hochkriminelle wäre". Bei den Widerstandshandlungen habe beidseitig etwas mit der Kommunikation nicht gepasst, sagte sie. Sie sprach sich für eine angemessene Jugendstrafe aus, damit der 21-Jährige noch Licht am Ende des Tunnels erkennen könne. Einen konkreten Antrag wollte sie nicht stellen.

    Richterin Eva-Maria Grosse betonte, wenn er alles auf die Reihe bringen würde, sei er eigentlich ein ganz netter Kerl. Das Schöffengericht verurteilte den 21-Jährigen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren vier Monaten. Grosses Hintergedanke: Das gebe dem Angeklagten Zeit, um zum Beispiel eine Therapie oder ein Anti-Aggressionstraining zu machen. Sie hatte das Gefühl, dass der 21-Jährige tatsächlich einsah, warum er hinter Schloss und Riegel muss. "Nutzen Sie die Zeit auch", gab sie ihm mit auf den Weg.

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