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Aichach: Ist dieses Grundstück in Aichach bebaubar oder nicht?

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Ist dieses Grundstück in Aichach bebaubar oder nicht?

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    Bebaubar oder nicht? Über dieses Grundstück (im Vordergrund) diskutierte der Aichacher Bauausschuss. Das Gebäude, das zu sehen ist, steht auf dem Nachbargrundstück.
    Bebaubar oder nicht? Über dieses Grundstück (im Vordergrund) diskutierte der Aichacher Bauausschuss. Das Gebäude, das zu sehen ist, steht auf dem Nachbargrundstück. Foto: Erich Echter

    Für die Aichacher Bauverwaltung ist die Sache klar: Das Grundstück nahe der Sudetenstraße ist nicht bebaubar. Der Eigentümer sieht das anders. Er will dort ein zweistöckiges Einfamilienhaus bauen. Eine Bauvoranfrage soll die Frage der Bebaubarkeit jetzt klären.

    Das Grundstück liegt am Griesbacherl nördlich des Geh- und Radwegs, der die Sudetenstraße mit dem Freibadparkplatz an der Franz-Beck-Straße verbindet. Schon der frühere Eigentümer wollte dort bauen, berichtete Ulrich Egger vom Bauamt. Diesem wurde das 2012 verwehrt und eine Erschließung über den Weg ausgeschlossen. Auch dem jetzigen Eigentümer wurde das auf Anfrage mehrfach mitgeteilt, so Egger. Dennoch kaufte er das Grundstück und will es bebauen.

    Die Gründe, die dagegen sprechen, erläuterte Egger. Das Grundstück liegt baurechtlich im Außenbereich und ist nur über den öffentlichen Geh- und Radweg zu erreichen. In der Nähe liegen der Wohnmobilstellplatz, Tennisplätze und ein Kinderspielplatz. An der Einmündung in die Sudetenstraße steht eine alte Eiche, die durch die Bauarbeiten Schaden nehmen könnte.

    Unter dem Weg liegt ein Regenrückhaltebecken

    Unter dem Weg befindet sich ein über 40 Meter langes und neun Meter breites Regenrückhaltebecken, das nicht für eine ständige Befahrung ausgelegt ist. Durch den Baustellenverkehr drohten dauerhafte Schäden, so Egger. Bei Arbeiten an dem Becken müsste der Weg eventuell länger gesperrt werden. Das könnten zwei bis drei Jahre sein, so Egger. Die Stadt müsste dann aber die Zufahrt zu dem Grundstück aufwendig sichern. Wegen der Erschließung müssten Leitungen aufwendig verlegt werden.

    Der Eigentümer schlägt vor, das Regenrückhaltebecken „brückenartig“ zu überbauen und würde sich verpflichten, die Kosten für eventuelle Schäden zu übernehmen. Diese seien gar nicht kalkulierbar, warnte Egger. Eine brückenartige Überbauung müsste der Länge nach eine Spannweite von über 50 Metern haben. Er sah durch eine Bebauung „für die Stadt nur Probleme“.

    Manche sehen die Erschließung nicht so problematisch

    Georg Robert Jung (FWG) sah die Erschließung nicht so problematisch. An anderen Stellen dürften auch Geh- und Radwege befahren werden, man müsse dem Bauwerber genau sagen, was auf ihn zukommen könnte. Man könne alles vertraglich regeln, war er überzeugt.

    Für eine Brücke über das Regenrückhaltebecken sah er eine einfachere Lösung: In der Verlängerung einer der geplanten Straßen des Wohnparks Sudetenstraße, der in der Nachbarschaft entsteht, könnte das Becken quer überfahren werden. Jungs Meinung teilten unter anderem Erich Echter (CWG) und Marion Zott (Bündnis 90/Die Grünen).

    Nach dem Leitsatz „Innen- vor Außenentwicklung“ müsse man auch die Einstufung als Außenbereich überdenken, meinte Jung. Zumal es Überlegungen gibt, auf dem Parkplatz an der Franz-Beck-Straße zusammen mit der Kirche eine Veranstaltungshalle zu bauen.

    Veranstaltungshalle an Franz-Beck-Straße ist im Gespräch

    Das Gelände ist als Standort für eine Stadthalle seit Jahren im Gespräch. Wie Bürgermeister Klaus Habermann auf Anfrage bestätigt, gibt es dazu Gespräche mit der katholischen Kirche; das Pfarrzentrum an der Schulstraße, das neben der TSV-Turnhalle als Veranstaltungsort dient, ist sanierungsbedürftig. Habermann sprach von einem mittelfristigen Projekt. Er nannte einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren. Das sei allerdings abhängig von der Finanzlage sowohl der Stadt als auch der Kirche. Notwendig wäre dort auf jeden Fall eine Bauleitplanung.

    Für das jetzige Bauvorhaben sah Helmut Beck (CSU) derzeit keine Möglichkeit für die Erschließung. Kristina Kolb-Djoka hielt den Aufwand für zu groß. Habermann fragte, warum man dem jetzigen Eigentümer erlauben solle, was man dem Vorbesitzer verwehrt habe. Mit 6:5 wurde der Bauvoranfrage das Einvernehmen verweigert.

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