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Aichach: "Impfen macht frei": Ist das Antisemitismus oder freie Meinungsäußerung?

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"Impfen macht frei": Ist das Antisemitismus oder freie Meinungsäußerung?

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    Weil er einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung nicht akzeptierte, musste sich ein 60-Jähriger vor dem Aichacher Amtsgericht verantworten. Er hatte ein Bild vom Eingangstor des Konzentrationslagers Auschwitz und dem Text "Impfen macht frei" versehen.
    Weil er einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung nicht akzeptierte, musste sich ein 60-Jähriger vor dem Aichacher Amtsgericht verantworten. Er hatte ein Bild vom Eingangstor des Konzentrationslagers Auschwitz und dem Text "Impfen macht frei" versehen. Foto: Katja Röderer (Archivbild)

    Eine Karikatur vom Eingangstor des Konzentrationslagers Auschwitz hat ein 60-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis in einer Facebook-Gruppe gepostet. In Anlehnung an das ursprüngliche "Arbeit macht frei", mit dem die Nazis das Tor versehen hatten, lautete sein Text "Impfen macht frei". Auf einem zweiten Foto, das der Mann ebenfalls in der Gruppe postete, ist ein Davidstern zu sehen mit dem Wort "unvaccinated", also "ungeimpft". Wegen Volksverhetzung erhielt er einen Strafbefehl über 2400 Euro (60 Tagessätze zu je 40 Euro). Weil er gegen den Einspruch einlegte, kam es nun zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Aichach.

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