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Aichach: Hier sollen in Aichach neue Bauplätze entstehen

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Hier sollen in Aichach neue Bauplätze entstehen

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    Bis zu 15 Bauplätze sollen auf dieser Fläche in Oberbernbach an der Teichstraße entstehen.
    Bis zu 15 Bauplätze sollen auf dieser Fläche in Oberbernbach an der Teichstraße entstehen. Foto: Erich Echter (Archivfoto)

    Vorsichtig geschätzt bis zu 15 Bauplätze sollen im Aichacher Stadtteil Oberbernbach entstehen. Baurecht dafür soll der Bebauungsplan „Teichstraße“ schaffen. Darüber war sich der Bauausschuss des Aichacher Stadtrats in seiner jüngsten Sitzung einig. Zustimmen muss noch der Stadtrat, dann beginnt die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren.

    Es geht um eine gut 12.000 Quadratmeter große Fläche südlich der Teichstraße in Oberbernbach, die derzeit landwirtschaftlich genutzt wird. Wegen der Größe kommt das große Baulandmodell der Stadt zum Tragen. Über dieses bekommt die Stadt 50 Prozent des Areals. Davon gehen die Flächen für Erschließung und Grünflächen ab. Das heißt, auch die Stadt könnte dort einige Bauplätze nach dem Einheimischenmodell zu günstigeren Preisen anbieten. Auf diesen muss innerhalb von drei Jahren ab Kauf gebaut werden. Ein Bauzwang soll auch für die Grundstücke gelten, die bei den Eigentümern der Fläche bleiben.

    Bauland auch in Unterwittelsbach

    Auch in Unterwittelsbach fällt ein Vorhaben unter das große Baulandmodell der Stadt. Der Eigentümer eines 2.970 Quadratmeter großen Grundstücks im Außenbereich am Ortseingang von Unterwittelsbach von Aichach her hat einen Bebauungsplan beantragt. Bereits 2015 gab es den ersten Versuch, dort Bauland auszuweisen, dann wechselte das Grundstück den Besitzer. Dieser zog seinen Antrag 2018 zunächst zurück und unternimmt jetzt einen neuen Anlauf. Schallschutzgutachten wegen des Gewerbes im Umfeld und wegen der Kreisstraße AIC30 liegen bereits vor.

    Die Grenzwerte werden demnach nur vom Verkehr überschritten. Der Ausschuss war sich einig, dass der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Anger“ beschließen soll. Aus städtebaulichen Gründen soll dort aber keine Lärmschutzwand wegen des Verkehrslärms möglich sein, sondern passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt werden, wie zum Beispiel die lärmangepasste Anordnung von Nebengebäuden und Räumen.

    Bauausschuss Aichach: Wohnungen in Unterschneitbach

    Wohnraum soll auch andernorts entstehen. In Unterschneitbach plant ein Grundstückseigentümer ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohnungen am Goldberg. Es soll zwei Vollgeschosse und ein Satteldach bei einer Firsthöhe von gut 10,20 Metern haben. Der Ausschuss hatte keine Einwände gegen den Bauantrag. Entstehen sollen drei Wohnungen, die größer als 60 Quadratmeter sind, und zwei kleinere.

    Wohnhaus wird erweitert: Zugestimmt hat der Ausschuss einem Anbau an ein Haus an der Chrombachstraße in Oberschneitbach. Weil der Anbau mit vier auf 4,50 Metern klar untergeordnet ist, darf er ein Pultdach haben.

    Antrag zurückgestellt: Zurückgestellt hat der Bauausschuss einen Bauantrag aus Ecknach. Dort will ein Landwirt an seinen Schweinestall am Mauerbacher Feld eine Maschinen- und Bergehalle anbauen. Für die vorgelegte Planung müsste die Stadt auf einem eigenen Grundstück, das mit Bäumen und Hecken bewachsen ist, Abstandsflächen übernehmen. Die Verwaltung empfahl, das nicht zu tun. Bauamtsleiterin Carola Küspert berichtete, die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt sehe den Bewuchs auf dem städtischen Grundstück als geschützten Landschaftsbestandteil, den eine Bebauung beeinträchtigen würde. Im Ausschuss waren die Meinungen dazu zweigeteilt. Einige waren der Meinung, die Halle solle lieber dort entstehen, wo schon eine Eingrünung vorhanden sei, anstatt an anderer Stelle. Nun soll der Bauherr erst den Freiflächengestaltungsplan mit den Behörden abstimmen.

    Weitere Bauleitverfahren: Ein Wohnhaus soll in Walchshofen die Ortsrandsatzung „Südlich des Mühlwegs“ ermöglichen. Dazu wurden im Bauausschuss die Stellungnahmen aus der ersten Auslegung abgewogen. Auf den Weg gebracht werden mit den Satzungsentwürfen die Ortsrandsatzung „Südlich der Harthofstraße“, mit der Baurecht für ein Wohnhaus geschaffen werden soll, und die Änderung des Bebauungsplans „Obermauerbach Süd-Ost“. Letztere soll ein Doppelhaus mit größerer Wandhöhe (5,90 Meter) als im Bebauungsplan vorgesehen und Pult- statt Satteldach ermöglichen.

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