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Aichach: Griff in den Opferstock der Aichacher Spitalkirche: Dieb steht vor Gericht

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Griff in den Opferstock der Aichacher Spitalkirche: Dieb steht vor Gericht

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    Ein 35-Jähriger hat Geld aus dem Opferstock der Aichach Spitalkirche gestohlen.
    Ein 35-Jähriger hat Geld aus dem Opferstock der Aichach Spitalkirche gestohlen. Foto: Erich Echter

    Mindestens viermal hat ein 35-Jähriger, der zu Besuch in Aichach war, im August Geld aus den Opferstöcken der Aichacher Spitalkirche gestohlen. Beim vierten Mal ertappte ihn die Polizei auf frischer Tat. Nun musste sich der Mann vor dem Aichacher Amtsgericht für die Diebstähle verantworten. Bei der Verhandlung wirkte der Angeklagte ziemlich geknickt. Er leistete direkt im Gerichtssaal Wiedergutmachung.

    Geld in Aichacher Spitalkirche gestohlen: So ging der Dieb vor

    Der 35-Jährige hatte rund 30 Euro bei seinen diversen Besuchen in der Spitalkirche aus den Opferstöcken gefischt. Dafür verwendete er ein Metallband, das er mit einem Klebestreifen umwickelt hatte. Reste des Klebestreifens waren dem Leiter der Spitalstiftung aufgefallen, als er das gespendete Geld einsammeln wollte. Nachdem die Summen in den Opferstöcken auch niedriger waren als üblich, zählte der 57-Jährige eins und eins zusammen. Er wandte sich an die Polizei und installierte eine Videokamera.

    Als der Leiter der Spitalstiftung kurz darauf erneut einen Fehlbetrag in den Opferstöcken feststellte, wertete die Polizei die Videoaufnahmen aus. Sie zeigten den 35-Jährigen, wie er Geld herausangelte. Ein weiteres Mal wurde er ein paar Tage später gefilmt. Der einzige Unterschied zu den ersten Aufnahmen: Diesmal trug der Angeklagte keinen Mundschutz. Als die Polizei, die die Spitalkirche observiert hatte, ihn ein paar Tage später auf frischer Tat erwischte, gab er alles zu.

    Aichacher Opferstock-Dieb nahm nur einen Teil des Geldes

    Doch warum klaute er aus dem Opferstock? Der Angeklagte nannte finanzielle Not als Grund. Auf die Frage von Moritz Röser, dem Vertreter der Staatsanwaltschaft, warum er nur einen Teil des Geldes genommen habe, wusste der Angeklagte keine Antwort. Er bereue seine Tat und schäme sich sehr dafür, sagte der 35-Jährige. Er entschuldigte sich bei dem Leiter der Spitalstiftung und gab ihm als Wiedergutmachung 70 Euro.

    Die Reue und das Geständnis des Angeklagten wertete Röser zu dessen Gunsten. Ebenso, dass es sich jeweils nur um kleinere Beträge gehandelt hatte und der 35-Jährige in Geldnot war. Der Angeklagte sei jedoch kein unbeschriebenes Blatt, so der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Er hatte sowohl wegen Diebstahls als auch Schwarzfahrens bereits Strafbefehle erhalten. Röser plädierte für eine zehnmonatige Bewährungsstrafe.

    Aichach: Gesetz sieht höhere Strafe vor

    Seubert, der Verteidiger des Angeklagten, sprach sich für eine Geldstrafe aus, deren Höhe er ins Ermessen des Gerichts stellte. Alternativ regte er eine Bewährungsstrafe unter sechs Monaten an.

    Amtsrichter Walter Hell verurteilte den 35-Jährigen schließlich wegen Diebstahls in drei Fällen und einem versuchten Diebstahl zu acht Monaten auf Bewährung. Zum Angeklagten sagte Hell: „Das Gesetz sieht hier eine höhere Strafe vor, weil das Geld in einer Kirche war.“ Nur weil es sich um kleinere Summen handelte, sah der Richter von einer höheren Strafe ab. Der Angeklagte nahm das Urteil an.

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