Startseite
Icon Pfeil nach unten
Aichach
Icon Pfeil nach unten

Aichach-Friedberg: Wie alt muss ein Bürger sein, der im Kreistag eine Frage stellt?

Aichach-Friedberg

Wie alt muss ein Bürger sein, der im Kreistag eine Frage stellt?

    • |
    Der Sitzungssaal im Aichacher Landratsamt: Hier finden - außer jetzt in der Pandemie - die Sitzungen des Kreistags statt. Dort können Bürger künftig Fragen stellen.
    Der Sitzungssaal im Aichacher Landratsamt: Hier finden - außer jetzt in der Pandemie - die Sitzungen des Kreistags statt. Dort können Bürger künftig Fragen stellen.

    Die Arbeit des Kreistags soll für die Bürger transparenter werden. Dazu hat das Kommunalparlament in seiner Februarsitzung eine ganze Reihe von Beschlüssen gefasst. Unter anderem sollen künftig Ausschusssitzungen versuchsweise im Internet übertragen werden. Die Sitzungsunterlagen werden inzwischen bereits im Internet auf der Bürgerportalseite des Landratsamtes öffentlich zugängig gemacht. Doch es gibt noch weitere Änderungen.

    Beschlossen ist auch, dass Bürger künftig zu Beginn von Kreistagssitzungen Fragen ans Gremium stellen können. Diese werden später schriftlich beantwortet. Dieser Antrag der Fraktion der Grünen wurde im Februar mit 50:7-Stimmen angenommen und ist mittlerweile in der Geschäftsordnung verankert. Damit sind aber noch lange nicht alle Fragen zur Fragestunde geklärt.

    Im Kreisausschuss wurde jetzt ein Konzept der Kreisverwaltung zu diesen Bürgerfragen behandelt und weitestgehend angenommen. So wird die maximale Redezeit pro Fragesteller auf zwei Minuten begrenzt. Eine Aussprache des Kreistages zu den Fragen soll nicht stattfinden, und spätestens eine Stunde nach Beginn der Sitzung soll die eigentliche Tagesordnung behandelt werden. Das erschien zwar einigen Kreisräten etwas zu lang, wurde dann doch mitgetragen.

    Fragesteller müssen sich mit Pass ausweisen

    Gefragt werden kann zu allen Angelegenheiten des Landkreises in seiner Zuständigkeit, aber auch zu Aufgabenbereichen des Landratsamtes als Untere staatliche Verwaltungsbehörde, zum Beispiel bei Naturschutz oder Bauaufsicht. Fragen dazu könnten aber nur beantwortet werden, wenn dies rechtlich zulässig sei, verwies die Verwaltung. Die von ihr zunächst vorgeschlagene Anmeldung von Fragen am Vormittag vor der Sitzung wurde im Ausschuss kassiert. Die Grünen forderten in einem neuen Antrag, das Angebot so niederschwellig und unbürokratisch wie möglich zu machen. Jetzt muss der Fragesteller vor der Sitzung nur noch Ausweis oder Pass vorlegen und zuvor oder hinterher einen Fragebogen ausfüllen.

    Mit einem anderen Änderungswunsch der Grünen hatten mehrere Kreisräte größere Probleme. In der Geschäftsordnung ist jetzt von einem Rederecht für "alle Bürgerinnen und Bürger" die Rede. Das sind nach der juristischen Definition nur Kreiseinwohner, die das Wahlrecht für den Kreistag haben – also alle EU-Bürger über 18, die seit mindestens zwei Monaten im Wittelsbacher Land gemeldet sind. Für Marion Brülls, Fraktionschefin der Grünen, das völlig falsche Signal. Es sollten doch gerade die jungen Menschen ihre Anliegen vorbringen können. Der Vorschlag ihrer Fraktion: Frageberechtigt sollen alle Bürgerinnen und Bürger sein, unabhängig ihres Alters, mit Hauptwohnsitz im Landkreis Aichach-Friedberg – also auch Kinder, Jugendliche und Migranten. Klare Unterstützung signalisierten Berta Arzberger (ÖDP) und Stefan Hummel (SPD).

    Settele: Können dann auch Sechsjährige Fragen stellen?

    Skeptischer waren da mehrere CSU-Kreisräte und Josef Settele (AfD). Seine Frage: "Bedeutet das, dass dann auch Sechsjährige eine Frage stellen können?" In Konsequenz ja. Auch Landrat Klaus Metzger war nicht überzeugt und verwies darauf, dass ein Jugendparlament für den Landkreis in Vorbereitung sei. So einem Jugend-Kreistag würde auf alle Fälle ein Antrags- oder Rederecht für den eigentlichen Kreistag eingeräumt.

    Wer die Frageberechtigung erhält, muss auf alle Fälle im Kreistag entschieden werden. Die im Februar verabschiedete Geschäftsordnung lässt nur die Wahlberechtigten, also die über 18-Jährigen, zu. Die könnten bereits bei der nächsten Sitzung voraussichtlich am 20. Mai mit ihren Fragen loslegen. Der Kreisausschuss hat diesem Gremium jetzt nahezu einstimmig die Öffnung des Fragerechts für alle Kreisangehörigen empfohlen, also auch Kinder, Jugendliche und Migranten. Aber nicht, weil alle Kreisräte im Ausschuss davon überzeugt waren, sondern weil diese Grundsatzfrage nicht im Kreisausschuss entschieden werden sollte, sondern im kompletten Gremium.

    Lesen Sie dazu auch:

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden