Mehr als 3,1 Millionen Euro kostet die Schülerbeförderung im Wittelsbacher Land im Jahr. Der Landkreis hat davon im vergangenen Jahr knapp eine Million Euro bezahlt, den Rest trägt der Freistaat. Fast 4000 Schüler haben ein Ticket für Bus und Bahn erhalten. Trotzdem gibt es immer wieder Familien, die Jahr für Jahr selbst tief in die Tasche greifen müssen, weil sie beim Schulweg vom Landkreis nicht unterstützt werden. Eine davon lebt im Aichacher Stadtteil Griesbeckerzell.
Der Ort wird verkehrstechnisch eher stiefmütterlich behandelt, findet eine Mutter von zwei Kindern, die hier lebt. So gebe es beispielsweise keine günstige Busverbindung von Griesbeckerzell bis zum nächsten Bahnhof in Obergriesbach. Die Fahrt ihres älteren Kindes mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Fachoberschule (FOS) nach Friedberg dauerte also. Aber eben nicht lange genug, wie das Landratsamt befand. Dem Kind aus Griesbeckerzell fehlten einige Minuten Zeitersparnis. Jedenfalls auf dem Papier.
Die Mutter fuhr das Schulkind trotzdem ein ganzes Schuljahr lang mit dem Auto zur Fachoberschule, weil es eben wesentlich schneller ging. Kosten bekam sie dafür nicht erstattet. Wie das Landratsamt erklärt, werde die Autofahrt zur Schule bezuschusst, wenn dadurch dreimal pro Woche mindestens zwei Stunden eingespart werden im Vergleich zu den Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Zuschüsse gibt es auch, wenn das Kind vor 5.30 Uhr aus dem Haus gehen müsste, um die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen zu können.
In diesem Schuljahr zahlt das Landratsamt
Im Landratsamt werden die Stundenpläne und Fahrpläne begutachtet, bevor der Entschluss fällt. Und zwar sehr genau. Im zweiten Schuljahr ergab der Vergleich von Stundenplan und Fahrplänen schließlich, dass die ältere Tochter jetzt Geld für die Fahrt zur Schule mit dem Auto in Anspruch nehmen darf. Freilich war die Mutter verärgert, dass sie wegen weniger Minuten ein Schuljahr auf den Fahrtkosten sitzen blieb. Familien, deren Kinder ab der 11. Jahrgangsstufe mit Bus und Bahn zur Schule fahren, müssen 440 Euro Eigenbeteiligung pro Schuljahr hinlegen. Für die Fahrt mit dem Auto bekam die Familie aus Obergriesbach nach eigenen Angaben im zweiten Schuljahr 30 Cent pro gefahrenen Kilometer erstattet.
Als es dann Schwierigkeiten mit dem Fahrtgeld für das jüngere Kind gab, wuchs die Verzweiflung. Das jüngere Kind wollte mit dem Zug zur Schule nach Augsburg fahren. Die Fahrt wurde nicht vom Landkreis übernommen. Besonders ärgerlich für die Mutter: Sie hatte extra noch ein Attest nachgereicht, das von der Behörde nachträglich für die Prüfung des Falls verlangt worden war.
Dann aber wurde die Absage damit begründet, dass die Schule in Augsburg nicht staatlich anerkannt ist. „Warum musste ich dann erst noch ein Attest nachreichen?“, fragt die Mutter. Die Sachbearbeiterin habe erst nach Eingang des Attests festgestellt, dass die Schule nicht staatlich anerkannt ist, heißt es vom Landratsamt.
Wegen der Schülerbeförderung gibt es öfter Ärger
Schon öfter gab es Ärger wegen der Fahrtkostenerstattung bei der Schülerbeförderung. Im November erst war eine Mutter mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht gescheitert: Sie war der Ansicht, dass der Schulweg ihres Kindes zwar nicht die erforderlichen drei Kilometer lang ist, aber doch zu gefährlich, um ihn zu laufen. Vor einiger Zeit wurde einer Familie in Friedberg die Förderung gestrichen, weil der Schulweg eines Jungen um 113 Meter kürzer wurde, als er vom Gymnasium an die Realschule wechselte. Das Landratsamt misst das mit Google-Maps nach. Ab 2700 Metern wird das Programm Geoportal genutzt.
Schüler von der fünften bis zur zehnten Klasse haben Anspruch auf eine kostenlose Fahrkarte, wenn sie damit zur nächstgelegenen Schule fahren. Die Schule muss weiter als drei Kilometer vom Wohnhaus entfernt sein. Es sei denn, der Schulweg ist besonders gefährlich oder beschwerlich. Dann könnten auch die Kosten für eine kürzere Strecke übernommen werden. Auf eine kostenfreie Fahrt zur Schule dürfen auch diejenigen Schüler hoffen, die eine Schule mit pädagogischen oder weltanschaulichen Besonderheiten besuchen. Tagesheimschulen, eine Schule mit einem Ganztagsangebot, eine nicht koedukative Schule oder eine Bekenntnisschule gehören dazu.
Schüler aus Aindling, Baar, Rehling und Todtenweis dürfen ins Paul-Klee-Gymnasium nach Gersthofen fahren, Kühbacher und Pöttmeser Kinder auch ins Gymnasium nach Schrobenhausen. Schulen in Augsburg und Schrobenhausen kämen ansonsten nur in Betracht, wenn sie eine pädagogische Eigenheit aufweisen, die es im Wittelsbacher Land so nicht gibt, heißt es vom Landratsamt. Im vergangenen Jahr erst mussten die Regeln vom Sozialausschuss des Landkreises an die Fahrpläne von Bus und Bahn angepasst werden.