Für Bestattungen gelten im Landkreis seit Montagmorgen strenge Auflagen. Das Landratsamt hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach sollen Bestattungen von Urnen verschoben werden. Urnen- und Erdbestattungen sind ausnahmsweise nur unter mehreren Voraussetzungen erlaubt: So darf die Trauergesellschaft nur im engsten Familienkreis stattfinden, maximal 15 Personen dürfen teilnehmen – ohne Bestattungsdienst, Pfarrer oder Pastor.
Bestattungstermine dürfen nicht veröffentlicht werden
Rosenkranzgebete dürfen nicht abgehalten, Bestattungstermine nicht öffentlich bekanntgemacht werden. Menschen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegsinfektion dürfen nicht teilnehmen. Anwesende müssen mindestens anderthalb Meter Abstand zueinander halten. Trauerfeiern in geschlossenen Räumen sind nur zulässig, wenn Teilnehmer den Mindestabstand zueinander einhalten. Türen – insbesondere zu Friedhof, Leichenhaus, Trauerhalle – müssen während der Bestattung offenbleiben.
Keine Weihwassergaben am offenen Grab
Mikrofone dürfen nur von einer Person benutzt und müssen danach desinfiziert werden. Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sowie am aufgebahrten Sarg sind nicht zulässig. Auch eine Aufbahrung im offenen Sarg ist nicht erlaubt. Außerdem muss eine ausreichende Anzahl an Handdesinfektionsspendern bereitstehen. Wer diese Auflagen nicht einhält, begeht der Mitteilung des Landratsamtes zufolge eine strafbare Handlung. Die Allgemeinverfügung diene dazu, eine Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. (AZ)
Lesen Sie auch:
Coronavirus: Immer mehr Ärzte wimmeln kranke Patienten ab
Corona: Taxis sollen Lebensmittel aus Supermärkten liefern
- Coronavirus: Immer mehr Ärzte wimmeln kranke Patienten ab
- Corona: Taxis sollen Lebensmittel aus Supermärkten liefern