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Aichach-Friedberg: Trotz Corona-Warnwert: Alle Schüler im Landkreis dürfen weiter zur Schule gehen

Aichach-Friedberg

Trotz Corona-Warnwert: Alle Schüler im Landkreis dürfen weiter zur Schule gehen

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    Die Maskenpflicht im Unterricht gilt im Landkreis Aichach-Friedberg seit Montag auch für Grundschüler.
    Die Maskenpflicht im Unterricht gilt im Landkreis Aichach-Friedberg seit Montag auch für Grundschüler. Foto: Vondrou, CTK, dpa (Symbolfoto)

    Die gute Nachricht zuerst: Der Wert der Corona-Neuinfektionen in einer Woche im Landkreis Aichach-Friedberg ist wieder kleiner geworden. So lag die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner am Montag bei 47,5 und damit wieder unter dem kritischen Wert von 50. Diesen hatte das Wittelsbacher Land am Sonntag mit 51,2 überschritten. Seitdem gelten deutlich strengere Regeln. Diese bleiben auch noch mindestens bis einschließlich Samstag, 24. Oktober, bestehen. Aufatmen können zunächst die meisten Eltern im Landkreis. Die Betreuung und auch der Schulunterricht der Kinder sollen möglichst ohne allzu große Einschränkungen weiterlaufen.

    Seit Montag gilt Stufe drei des Drei-Stufen-Plans des Kultusministeriums, mit dem an den Schulen auf Änderungen des Infektionsgeschehens reagiert wird. Das heißt, dass die Schüler aller Jahrgangsstufen, auch Grundschüler, im Unterricht eine Maske tragen müssen. Zudem bedeutet diese höchste Stufe, dass im Klassenzimmer ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden soll. Wo dies nicht möglich ist, müssten die Klassen geteilt und die beiden Gruppen im wöchentlichen oder täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht unterrichtet werden. Diese Aufteilung wird es im Landkreis aber vorerst nicht geben. "Wir bleiben beim Präsenzunterricht", sagte Schulamtsdirektorin Ingrid Hillenbrand unserer Redaktion.

    Sielenbacher Kindergärten schicken Familien heim

    Überrascht und teilweise auch verärgert waren am Montagmorgen dennoch einige Eltern in der Gemeinde Sielenbach. Sie wurden von den Kindergärten wieder heimgeschickt. Grund waren die am Wochenende hochgeschnellten Zahlen über 50. Gemeinsam mit Bürgermeister Heinz Geiling hatten die beiden Leiterinnen der Einrichtungen beraten, wie sich darauf reagieren sollten. Man habe sich dabei am Schreiben des Sozialministeriums orientiert, sagte der Bürgermeister auf Nachfrage unserer Redaktion. Darin hieß es, dass bei Stufe drei nur noch ein Teil der sonst betreuten Kinder betreut werden könne. Geiling sagte: „Diese Möglichkeit haben wir gezogen.“ Konkret hieß das, dass in der Gemeinde nur noch die Kinder in die Einrichtungen kommen sollten, bei denen kein Elternteil daheim ist. Mit E-Mail und WhatsApp habe man versucht, so viele Eltern wie möglich darüber zu informieren, so der Bürgermeister.

    Seit Montagmittag ist diese Regel wieder aufgehoben. In einem Schreiben informierte das Jugendamt darüber, dass die Betreuung der Kinder aufrechterhalten werden soll. Ab Dienstag dürfen also wieder alle Kinder in die Kindergärten kommen. Bürgermeister Geiling betont, dass die Entscheidung vom Wochenende keine Willkür gewesen sei. Er hat Verständnis dafür, dass einige Eltern sich über die Maßnahmen beschwert haben, betont aber auch: „Die Entscheidung war zu dem Zeitpunkt die richtige.“ Den beiden Leiterinnen der Einrichtung und ihm sei es darum gegangen, Vorsicht walten zu lassen. Geiling macht deutlich: „Für den Schutz von Kindern und Erzieherinnen würde ich wieder so entscheiden.“

    Stadt Aichach hat Stufenplan vorbereitet

    Bei der Stadt Aichach lag bereits ein Stufenplan vor, der regelte, welche Vorgaben in der sogenannten roten Phase umgesetzt werden müssen. „Das ist relativ streng genäht“, sagt Hauptamtsleiterin Aurelija Igel. Das für Eltern wahrscheinlich Wichtigste: Die Gruppenstärke wird vorerst nicht reduziert (bisher noch keine Anordnung des Gesundheitsamtes), es werden also alle Kinder betreut. Grundsätzlich heißt es auf der Homepage des Landratsamts: Die Kindergärten regeln den Betrieb eigenständig im Rahmen der Vorgaben des Sozialministeriums und ihrer räumlichen und personellen Möglichkeiten.

    Steht für die Betreuung der Gruppen nicht ausreichend Raum oder Personal zur Verfügung, können die Einrichtungen im Einzelfall mit den Eltern Vereinbarungen über eine Abweichung der gebuchten Betreuungszeit treffen. Auch wenn eine Erzieherin ausfällt und kein Ersatz möglich ist, kann die Gruppe für den Ausfallzeitraum nicht betreut werden. Kinder mit sogenannten milden Krankheitssymptomen (Schnupfen oder gelegentliches Husten) ist der Besuch der Einrichtung nur nach Vorlage eines negativen Corona-Tests möglich. Der Zugang von externen Personen, zum Beispiel Eltern, wird auf unverzichtbare Tätigkeiten eingeschränkt und entsprechend protokolliert. Die Regelungen gelten für die städtischen Kindereinrichtungen vorerst für eine Woche.

    Diese Regeln gelten im Landkreis Aichach-Friedberg

    Generell gelten die aktuellen Auflagen im Landkreis, bis der Inzidenzwert sechs Tage in Folge unter 50 gewesen ist. Wie auch in vielen anderen betroffenen Kreisen des Freistaats muss in der Gastronomie demnach um 22 Uhr eine Sperrstunde umgesetzt werden. Ab 22 Uhr darf an Tankstellen auch kein Alkohol mehr verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 22 Uhr ein Alkoholverbot. Maskenpflicht gilt, wo Menschen dichter und länger zusammenkommen, in allen öffentlichen Gebäuden, auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (zum Beispiel Fahrstühle, Kantinen) und für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen. Private Feiern und generell Kontakte sind seit Montag auf fünf Personen oder zwei Hausstände (auch mit mehr als fünf Personen) begrenzt.

    Wegen der steigenden Zahl von Corona-Fällen gelten neue Regeln, unter anderem eine erweiterte Maskenpflicht.
    Wegen der steigenden Zahl von Corona-Fällen gelten neue Regeln, unter anderem eine erweiterte Maskenpflicht. Foto: Arne Dedert, dpa (Symbol)

    Würde der Landkreis sechs Tage unter dem 50er-Wert bleiben, würden ab Sonntag automatisch die Vorgaben für das Überschreiten des Warnwerts von 35 gelten. Dann dürften sich beispielsweise wieder zehn Personen oder zwei Haushalte bei privaten Feiern treffen, und die Grundschüler müssten im Unterricht keine Maske mehr tragen. Die Sieben-Tage-Inzidenz wird vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ermittelt.

    Aktuell gibt es 54 Corona-Infizierte im Landkreis Aichach-Friedberg

    Das Landratsamt vermeldete am Montag, dass im Landkreis aktuell 54 Menschen positiv auf Covid-19 getestet seien. Vorsorglich befinden sich 547 Personen als enge Kontaktpersonen in Quarantäne. Darunter sind auch 30 Mitschüler eines Schülers der Konradin-Realschule in Friedberg, der an Corona erkrankt ist. Auch eine Lehrkraft befindet sich in Quarantäne. Ebenfalls einen positiven neuen Fall gibt es in einer Asylunterkunft in Aichach. Hier sind der Erkrankte und 19 weitere Personen in Quarantäne.

    Landratsamt Aichach-Friedberg richtet Service-Telefon ein

    Für alle Fragen rund um die derzeit gültigen Corona-Regelungen im Landkreis Aichach-Friedberg richtet das Gesundheitsamt vorübergehend, ab Dienstag, 20. Oktober, 10 Uhr, ein Servicetelefon ein. Dieses ist werktags von 9 bis 15 Uhr erreichbar unter 08251/92-444.

    Lesen Sie dazu auch unseren Kommentar:

    Die Maske im Unterricht ist kein Dauerzustand

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