Startseite
Icon Pfeil nach unten
Aichach
Icon Pfeil nach unten

Aichach-Friedberg: Schlimme Zustände im Stall: Wann das Amt die Tiere wegnimmt

Aichach-Friedberg

Schlimme Zustände im Stall: Wann das Amt die Tiere wegnimmt

    • |
    Diese Kühe haben genug zu fressen und zu trinken. Ein Landwirt, bei dem das nicht der Fall war, stand jetzt vor Gericht.
    Diese Kühe haben genug zu fressen und zu trinken. Ein Landwirt, bei dem das nicht der Fall war, stand jetzt vor Gericht. Foto: Mathias Wild (Symbolfoto)

    Der Fall, der am Aichacher Amtsgericht verhandelt wurde, bewegt viele unserer Leser: Angeklagt war ein Landwirt, der seinen Kühen kein Wasser gab und die Tiere im Stall in ihrem eigenen Dreck stehen ließ.Eine anonyme Anzeige hatte das Veterinäramt auf den Plan gerufen. Wie die Behörde vorgeht und ab wann ein Tierhaltungsverbot verhängt wird, erklärt auf Anfrage unserer Redaktion Dr. Herbert Pfaffenrath, der Leiter des

    Wann kontrolliert das Veterinäramt?

    Herbert Pfaffenrath: Regelmäßig kontrolliert werden von uns alle zwei Jahre tierärztliche Hausapotheken. Bei Schweinehaltern wird nach dem Tiergesundheitsgesetz kontrolliert: pro Jahr bei etwa zehn Prozent der 300 Schweinehalter im Landkreis. Für Kontrollen nach dem Tierschutzgesetz gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Da kontrollieren wir aufgrund von Anzeigen oder von Hinweisen zum Beispiel von einem Schlachthof oder Milchprüfring. Regelmäßige Kontrollen könnten wir allerdings gar nicht leisten.

    Ist das Veterinäramt unterbesetzt?

    Pfaffenrath: Unsere drei Planstellen sind mit vier Personen, drei davon in Teilzeit, besetzt. Im März kommt eine vierte Vollzeitstelle dazu.

    Dr. Herbert Pfaffenrath, Veterinäramtsleiter am Landratsamt Aichach-Friedberg.
    Dr. Herbert Pfaffenrath, Veterinäramtsleiter am Landratsamt Aichach-Friedberg. Foto: W. Müller, Landratsamt

    Reicht das dann aus?

    Pfaffenrath: Die zusätzliche Stelle ist gut, aber eigentlich bräuchten wir noch mehr, um alles so abzuarbeiten, wie wir es gern tun würden und sollten. Das ist aber in ganz Bayern so. In den vergangenen Jahren haben wir einige Mehraufgaben bekommen bei gleichem Personal. Da ist es nicht verwunderlich, dass wir nicht mehr schaffen.

    Wie gehen Sie nach einer Anzeige vor?

    Pfaffenrath: Wir fahren zeitnah in den Betrieb, konfrontieren den Tierhalter mit den Vorwürfen und schauen uns die Tierhaltung an. Die Kontrollen sind grundsätzlich unangekündigt. Wenn wir dreimal niemanden antreffen, fahren wir eben ein viertes Mal hin.

    Lässt jeder Tierhalter die Amtstierärzte einfach so in seinen Stall?

    Pfaffenrath: Wir haben ein Betretungsrecht und der Tierhalter hat eine Mitwirkungspflicht. Wenn wir nicht reingelassen werden, was selten vorkommt, dann verschaffen wir uns mit Hilfe der Polizei Zugang.

    Was passiert, wenn Sie bei der Kontrolle Mängel in der Tierhaltung vorfinden?

    Pfaffenrath: Wir ordnen mündlich oder schriftlich an, wie diese zu beheben sind. Zeitnah schauen wir dann nach, ob diese Anordnung umgesetzt worden ist. Stellen wir immer wieder dieselben Mängel fest, gibt es das Mittel der Zwangsandrohung verbunden mit Zwangsgeld. Wir können auch Ersatzvornahmen veranlassen, dass zum Beispiel jemand vom Maschinenring die Tiere füttert. Je nach Schwere der Mängel sind als weitere Mittel ein Bußgeldverfahren oder ein Strafverfahren möglich. Letzte Mittel sind die Wegnahme der Tiere und ein Tierhaltungsverbot. Dabei müssen wir immer die Verhältnismäßigkeit beachten. Es ist also immer das mildeste Mittel zu wählen, das zur Erreichung rechtmäßiger Zustände geeignet und erforderlich ist.

    Warum wurde gegen den Landwirt, der jetzt vor Gericht stand, noch kein Haltungsverbot verhängt?

    Pfaffenrath: Bislang hätte das nicht der Verhältnismäßigkeit entsprochen. In dem Fall war bereits ein Verfahren für ein Tierhaltungsverbot eingeleitet, als es Anzeichen einer Besserung gab. Das hat sich leider wieder geändert. Wenn das Urteil gegen den Landwirt rechtskräftig wird, gilt er für uns als nicht zuverlässig. Die Sachkunde wird ihm abgesprochen. Auf dieser Grundlage kann dann ein Haltungsverbot verhängt werden.

    Gibt es weitere gravierende Fälle im Landkreis?

    Pfaffenrath: In einem Rinderbetrieb im Norden des Landkreises ist die Entscheidung innerhalb von fünf Minuten gefallen: Die rund 20 Tiere wurden dort innerhalb von drei Stunden abgeholt und zum Schlachthof gebracht. Die Tiere waren abgemagert und standen 20 bis 30 Zentimeter tief in einer flüssigen Mischung aus Urin und Kot. Eines der Tiere war so schwach, dass es nicht verladen werden konnte. Es wurde auf dem Hof eingeschläfert.

    Was passiert ansonsten, wenn Sie einem Halter die Tiere wegnehmen müssen?

    Pfaffenrath: Sie können kostenpflichtig untergebracht werden. Der Landkreis hat dafür einen Notstall im Landkreis Landsberg angemietet. Wenn der Tierhalter seinen Betrieb in Ordnung bringt, kann er seine Tiere zurückbekommen. Schafft er das nicht oder kann er die Unterbringung nicht bezahlen, können die Tiere auch verkauft werden, um die Kosten zu decken.

    Wie viele Tierschutzkontrollen gab es im vergangenen Jahr?

    Pfaffenrath: Wir waren in 150 Betrieben tätig. Das umfasst alles von Rindern und Schweinen bis zu Hunden und Katzen. Die Zahl der Kontrollen ist wesentlich höher. Es kommt vor, dass wir in einigen Betrieben mehrmals kontrollieren müssen. Die Tierschutzkontrollen machen etwa die Hälfte unserer Tätigkeit aus.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden