Wenn Kommunen Bau- oder Gewerbegebiete ausweisen, Straßen oder Wege bauen, dann müssen sie für die Eingriffe in die Natur Ausgleichsflächen nachweisen. Der Anspruch an solche Flächen sind eine fachgerechte Pflege, beziehungsweise beim Ankauf einer bislang landwirtschaftlich, gewerblich oder anders genutzten Fläche, beziehungsweise von Brachland eine naturschutzfachliche Aufwertung. Wenn aber kein passendes Areal bei der Hand ist, dann kann sich der öffentliche Bauträger mit Ökopunkten sozusagen freikaufen.
Aichach-Friedberg