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Aichach-Friedberg: Prozessbeginn: Mann in Affinger Asylunterkunft mit Tischbein erschlagen

Aichach-Friedberg

Prozessbeginn: Mann in Affinger Asylunterkunft mit Tischbein erschlagen

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    Ein Schwurgericht am Landgericht in Augsburg will klären, wie es im August 2019 zu dem Todesfall in einer Affinger Asylbewerberunterkunft kam.
    Ein Schwurgericht am Landgericht in Augsburg will klären, wie es im August 2019 zu dem Todesfall in einer Affinger Asylbewerberunterkunft kam. Foto: Marlene Weyerer

    Warum hat er so brutal zugeschlagen? An der achten Strafkammer des Landgerichts Augsburg hat am Donnerstag der Prozess um einen mutmaßlichen Mord begonnen. Ein Bewohner einer Asylbewerberunterkunft in Affing soll einen seiner Mitbewohner erschlagen haben. Die Frage nach dem Warum beschäftigt am ersten Prozesstag bereits Richter, Staatsanwältin und Nebenkläger.

    Der Angeklagte sagt den ganzen Prozesstag über sehr wenig. Auf direkte Fragen der Vorsitzenden Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser antwortet er zwar, aber er murmelt nur leise zu seinem Dolmetscher. Weder die wiederholte Aufforderung von Riedel-Mitterwieser, lauter zu sprechen, noch ein Absetzen der Atemschutzmaske und ein neues Ausrichten des Mikrofons helfen, ihn zu hören. Zum Fall äußert sich der Mann als Ganzes nicht.

    Die Tatwaffe war ein Tischbein aus Massivholz

    Laut Anklage hat der 35-jährige Asylbewerber aus Eritrea Anfang August 2019 einen Landsmann in ihrer Asylbewerberunterkunft in Affing ermordet. Staatsanwältin Yvonne Möller wirft ihm vor, geplant und heimtückisch vorgegangen zu sein. Der Angeklagte soll von dem Haus seiner Ehefrau zu dem Asylbewerberheim gegangen sein und schon die Tatwaffe mitgenommen haben: ein 70 Zentimeter langes und mehr als ein Kilogramm schweres Tischbein aus Massivholz.

    Er soll eine Uhrzeit abgewartet haben, in der der dritte Zimmerbewohner bereits zur Arbeit aufgebrochen war und das Opfer daher alleine und schlafend in ihrem Zimmer war. Gegen fünf Uhr morgens schlich er sich dann laut Anklage ins Zimmer. Der Angeklagte habe damit den "größtmöglichen Überrumpelungseffekt" erzielen wollen, sagt Möller. Laut Anklage war das Opfer, ein 48-jähriger Familienvater mit fünf Kindern, zu einer Notwehr überhaupt nicht in der Lage. Minutenlang soll der Angeklagte den wehrlosen Mann am gesamten Körper geschlagen haben. Das Opfer verstarb etwa zwei Stunden später in der Notaufnahme in Augsburg an zahlreichen Verletzungen.

    Mutmaßlicher Mord in Affing: Zeugen hörten den Vorfall

    Mehrere Zeugen, ebenfalls Bewohner der Asylunterkunft, hörten den Vorfall. Ein Zeuge erzählt, er habe im Bett gelegen und Geräusche wahrgenommen: "Bum, bum, ich dachte, es wäre ein Unfall. Aber es hat nicht aufgehört." Auch Schreie hörten die Zeugen. Einer berichtete, es habe sich angehört, wie wenn jemand starke Schmerzen gehabt habe. Zwei Bewohner kamen in das Stockwerk, aus dem sie die Geräusche hörten. Der Angeklagte sei aus dem Zimmer gekommen und habe sie aufgefordert, die Polizei zu rufen. Das machten sie und warteten vor dem Haus auf Rettungs- und Einsatzkräfte. "Wir wollten nicht ins Zimmer, wir hatten Angst", berichtet ein Zeuge. Die Streifenpolizisten, die auf den Notruf kamen, waren die ersten, die den Tatort betraten. Auffällig war laut einem der Polizisten, wie ruhig der Angeklagte gewesen sei: "Er sagte uns direkt, dass er das war und zeigte uns die Mordwaffe."

    Mit im Saal ist auch der Bruder des Opfers als Nebenkläger. "Es ist manchmal heilsam für die Opfer, am Prozess beteiligt zu sein", sagt seine Anwältin Mandana Mauss. Gerade in einem solchen Prozess, in dem der Bruder so plötzlich gestorben und die Motivlage unklar sei.

    Mann in Affinger Asylunterkunft getötet: Motiv bleibt unklar

    Rätselhaft ist, dass der Angeklagte und das Opfer vor der Tat monatelang keinen oder kaum Kontakt hatten. Der Angeklagte war zwar in der Asylunterkunft gemeldet und wohnte offiziell dort mit dem Opfer und einem weiteren Mann in einem Zimmer. In Wirklichkeit lebte er aber fünf Kilometer entfernt bei seiner Frau und kam nur vorbei, um seine Post zu holen. Das bestätigten mehrere Bewohner des Heims, die als Zeugen geladen waren. Sie alle gaben an, den Angeklagten kaum gekannt zu haben, da er nur sehr wenig Zeit im Wohnheim verbracht habe. Das Opfer wiederum kannten die Zeugen und beschrieben den angeklagten Afrikaner als ruhig. Er habe immer gelächelt und viel von seiner Familie erzählt, die er nach Deutschland holen wollte.

    Immer wieder fragten die Richter nach, ob der Angeklagte durch Wutanfälle, Drogenkonsum oder psychisch labiles Verhalten aufgefallen sei. Jeder Zeuge verneinte. Auch Streitereien zwischen dem 35-Jährigen und dem Opfer hatte keiner mitbekommen. Nur der dritte Zimmerbewohner wusste von einem Streit zwischen den beiden, der allerdings Jahre her war. 2014 bis 2016 lebten das Opfer und der mutmaßliche Täter zusammen in einer Unterkunft in Hollenbach. Damals hätten sie darum gestritten, ob das Licht im Zimmer abends an oder aus sein sollte. Der Zeuge sagte, das Opfer habe ihm von dem Streit erzählt. Der Angeklagte wiederum sagte, er habe sich in seiner Zeit in Hollenbach viel mit dem Opfer gestritten. Das Opfer habe ihn sogar mit einem Messer bedroht.

    Mitte Juni stehen die nächsten Prozesstage an. Dann sollen weitere Zeugen sprechen und Gutachter die Schuldfähigkeit des Angeklagten einschätzen.

    Lesen Sie zur Vorgeschichte: Mordanklage: Asylbewerber soll Mitbewohner erschlagen haben

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