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Aichach-Friedberg: Notbremse greift erneut: Corona-Regeln in Aichach-Friedberg werden verschärft

Aichach-Friedberg

Notbremse greift erneut: Corona-Regeln in Aichach-Friedberg werden verschärft

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    Nachdem der Sieben-Tage-Inzidenzwert drei Tage infolge über 100 lag, werden die Corona-Regeln im Landkreis Aichach-Friedberg wieder verschärft.
    Nachdem der Sieben-Tage-Inzidenzwert drei Tage infolge über 100 lag, werden die Corona-Regeln im Landkreis Aichach-Friedberg wieder verschärft. Foto: Frank Molter, dpa (Symbolbild)

    Das Wittelsbacher Land muss zurück in einen schärferen Corona-Lockdown. Wie das Robert-Koch-Institut (RKI) mitteilte, liegt der Sieben-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Aichach-Friedberg am Dienstag bei 104,0 - und damit bereits am dritten Tag infolge über der 100er-Schwelle. Das bedeutet: Zum zweiten Mal innerhalb von zwei Wochen greift im Wittelsbacher Land die "Corona-Notbremse". Sie ist Teil des bayernweiten Stufenplans und sieht deutlich strengere Regeln vor.

    Inzidenz über 100: In Aichach-Friedberg greifen schärfere Corona-Regeln

    Bis einschließlich Mittwoch, 14. April, gelten noch die gelockerten Corona-Regeln: Unter anderem sind Treffen mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt (Kinder bis 14 Jahren nicht eingerechnet), der Einzelhandel darf mit vorheriger Terminvereinbarung ("Click & Meet") öffnen, Kultureinrichtungen können grundsätzlich Besuch empfangen. Ab Donnerstag, 15. April, treten im Landkreis dann folgende Regeln in Kraft:

    • Kontakte: Erlaubt sind nur noch Zusammenkünfte mit exakt einer Person eines weiteren Haushalts, Kinder unter 14 Jahren nicht eingerechnet. Hiervon gibt es eine Ausnahme: die "wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst". Paare, auch unverheiratete, werden als ein Hausstand gezählt, auch wenn sie nicht zusammenleben.
    • Geschäfte: Der Einzelhandel darf weiterhin mit vorheriger Terminvereinbarung ("Click & Meet") öffnen - allerdings nur unter der Voraussetzung, dass Kunden einen negativen Corona-Test vorlegen: entweder einen maximal 48 Stunden alten PCR-Test oder einen maximal 24 Stunden alten Schnelltest. Geschäfte für den täglichen Bedarf bleiben auch ohne negativen Corona-Test und Terminvereinbarung offen. Dazu zählen: Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Versicherungsbüros, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermitteln. Auch der Großhandel ist von den Beschränkungen ausgenommen. Wichtig: Für Buchhandlungen, Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Bau- und Gartenmärkte sind seit Montag dieselben, strengeren Regeln in Kraft wie für alle anderen Einzelhändler. In den geöffneten Geschäften gelten Auflagen wie FFP2-Maskenpflicht und eine maximale Kundenanzahl je nach Ladengröße. Märkte sind verboten (Ausnahme: Verkauf nur von Lebensmitteln).

    "Corona-Notbremse": Ab Donnerstag gilt eine Ausgangssperre

    • Dienstleistungen: Körpernahe Dienstleistungen (zum Beispiel Massagesalons und Tattoo-Studios) sind untersagt. Dagegen öffnen dürfen Physio-, Ergo- und Logotherapien oder Fußpflege sowie Dienstleistungsbetriebe zur Körperpflege wie Friseure oder Kosmetikstudios.
    • Ausgangssperre: Zwischen 22 und 5 Uhr ist es nicht erlaubt, sich außerhalb einer Wohnung aufzuhalten. Ausnahmen sind zum Beispiel: Medizinische Notfälle, berufliche Tätigkeiten, Versorgung von Tieren (zum Beispiel Gassi gehen), die Begleitung Sterbender und "ähnlich gewichtige und unabweisbare Gründe". Bei Verstößen sind mindestens 500 Euro fällig. Kommt man wegen eines Staus erst nach 22 Uhr zu Hause an, gilt dies nicht als Verstoß.
    • Kultur und Freizeit: AlleFreizeit- und Kultureinrichtungen wie Museen, Kinos, Gedenkstätten, Schwimmbäder oder Fitnessstudios müssen schließen. Büchereien, Archive und Bibliotheken dürfen öffnen.
    • Sport: Erlaubt ist nur kontaktfreier Individualsport - alleine, mit Personen, mit denen man zusammenwohnt, oder mit maximal einer Person eines weiteren Haushalts. Mannschaftssport - mit Ausnahme von Profisport - ist verboten.

    Schulen und Kitas im Wittelsbacher Land bleiben diese Woche geöffnet

    • Schulen und Kitas: Die Regeln in dieser Woche sind von der aktuellen Entwicklung nicht betroffen. Heißt: Bis Freitag findet in Kitas eingeschränkter Regelbetrieb (Voraussetzung ist Betreuung in festen Gruppen) statt - und an allen Schularten und in allen Jahrgangsstufen Unterricht im Klassenzimmer. Kompletter Präsenzunterricht ist möglich, wenn dort ein Mindestabstand von eineinhalb Metern eingehalten werden kann. Andernfalls gibt es Wechselunterricht. Am Präsenzunterricht dürfen nur Schüler teilnehmen, die in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht haben oder einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Liegt der Inzidenzwert auch am kommenden Freitag über 100, müssen alle Schüler in der Folgewoche zu Hause bleiben, also in den Distanzunterricht. Ausnahmen bilden Abschlussklassen.

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