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Aichach-Friedberg: Notbremse greift: Ab Donnerstag gelten im Landkreis schärfere Corona-Regeln

Aichach-Friedberg

Notbremse greift: Ab Donnerstag gelten im Landkreis schärfere Corona-Regeln

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    Da die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Aichach-Friedberg drei Tage infolge über der 100er-Schwelle lag, gelten ab Donnerstag schärfere Corona-Regeln.
    Da die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Aichach-Friedberg drei Tage infolge über der 100er-Schwelle lag, gelten ab Donnerstag schärfere Corona-Regeln. Foto: Marcus Brandt, dpa (Symbolbild)

    Was sich durch die Entwicklung der vergangenen Tage bereits angedeutet hatte, ist jetzt eingetreten: Im Wittelsbacher Land greift die "Corona-Notbremse". Sie ist Teil des bayernweiten Stufenplans, der strengere Regeln für Landkreise vorsieht, die drei Tage infolge über dem Inzidenzwert 100 liegen. Genau dieser Fall ist nun im Landkreis Aichach-Friedberg eingetreten - auch wenn er sich jeweils nur hauchdünn über der 100er-Schwelle bewegte: Hatte das Robert-Koch-Institut (RKI) für Sonntag und Montag jeweils den Inzidenzwert 101 gemeldet, lag er am Dienstag bei 103,2.

    Inzidenz über 100: Im Landkreis Aichach-Friedberg gelten neue Regeln

    Die "Notbremse" ist gleichbedeutend mit einer Rückkehr in einen schärferen Lockdown, wie er vor dem 8. März galt. Am Donnerstag, 1. April, treten im Landkreis folgende Regeln in Kraft:

    • Kontakte: Erlaubt sind nur noch Zusammenkünfte mit exakt einer Person eines weiteren Haushalts, Kinder unter 14 Jahren nicht eingerechnet. Hiervon gibt es eine Ausnahme: die "wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst". Paare, auch unverheiratete, werden als ein Hausstand gezählt, auch wenn sie nicht zusammenleben.
    • Geschäfte: Der Einzelhandel darf Waren nur noch ausliefern und zur Abholung anbieten ("Click-and-Collect"). Offen bleiben dagegen Geschäfte für den täglichen Bedarf. Dazu zählen: Lebensmittelläden, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel. In den geöffneten Geschäften gelten Auflagen wie FFP2-Maskenpflicht und eine maximale Kundenanzahl je nach Ladengröße. Märkte sind verboten (Ausnahme: Verkauf nur von Lebensmitteln, Pflanzen oder Blumen).
    • Dienstleistungen: Körpernahe Dienstleistungen (zum Beispiel Massagesalons und Tattoo-Studios) sind untersagt. Dagegen öffnen dürfen Physio-, Ergo- und Logotherapien oder Fußpflege sowie Dienstleistungsbetriebe zur Körperpflege wie Friseure oder Kosmetikstudios.
    • Ausgangssperre: Zwischen 22 und 5 Uhr ist es nicht erlaubt, sich außerhalb einer Wohnung aufzuhalten. Ausnahmen sind zum Beispiel: Medizinische Notfälle, berufliche Tätigkeiten, Versorgung von Tieren (zum Beispiel Gassi gehen), die Begleitung Sterbender und "ähnlich gewichtige und unabweisbare Gründe". Bei Verstößen sind mindestens 500 Euro fällig. Kommt man wegen eines Staus erst nach 22 Uhr zu Hause an, gilt dies nicht als Verstoß.
    • Kultur und Freizeit: AlleFreizeit- und Kultureinrichtungen wie Museen, Kinos, Gedenkstätten, Schwimmbäder oder Fitnessstudios müssen schließen. Büchereien, Archive und Bibliotheken dürfen öffnen.
    • Sport: Erlaubt ist nur kontaktfreier Individualsport - alleine, mit Personen, mit denen man zusammenwohnt, oder mit maximal einer Person eines weiteren Haushalts. Mannschaftssport - mit Ausnahme von Profisport - ist verboten.
    • Schulen: Liegt der Inzidenzwert am letzten Freitag der Osterferien (9. April) über 100, müssen alle Schüler in der Folgewoche zu Hause bleiben, also in den Distanzunterricht. Ausnahmen bilden die Abschlussklassen, zu denen - das ist neu - dann auch Viertklässler an Grundschulen und die elften Klassen an Gymnasien, Berufs- und Fachoberschulen gehören. Sie alle bekommen Wechselunterricht oder Präsenzunterricht mit Mindestabstand - unter der Voraussetzung, dass sie einen negativen Corona-Test vorlegen (entweder Schnelltest in der Schule oder PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist).
    • Kitas: Können bis zum 1. April unter der Voraussetzung öffnen, dass die Betreuung in festen Gruppen erfolgt. Was in der Woche vom 6. bis zum 9. April gilt, richtet sich nach dem Inzidenzwert vom 1. April und wird an diesem Tag vom Landratsamt bekanntgegeben. Möglich sind jederzeit kleine "Betreuungsgemeinschaften" (siehe "Kontakte").

    Corona-Maßnahmen in Bayern könnten ab 12. April gelockert werden

    Bis einschließlich 11. April können die Corona-Regeln nur dann wieder gelockert werden, wenn der Landkreis wieder drei Tage nacheinander unter der 100er-Schwelle liegt. Ab dem 12. April, also mit Ende der Osterferien, könnten in den jeweiligen Inzidenzstufen - maßgeblich sind die Schwellenwerte 35, 50 und 100 - mehrere Corona-Regeln in Bayern aufgeweicht werden. Dies würde unter anderem die Bereiche Einzelhandel, Sport, Gastronomie und Bildung betreffen. Ob die Lockerungen tatsächlich inkrafttreten, hängt laut Bayerischer Staatsregierung von der weiteren Entwicklung der Corona-Zahlen ab. Nach derzeitigem Stand soll der Lockdown bis mindestens 18. April gelten.

    Vier Corona-Patienten auf der Intensivstation im Krankenhaus Aichach

    Die Zahl der Corona-Patienten im Krankenhaus Aichacher bleibt unterdessen konstant. Wie am Vortag mussten dort Dienstagmorgen acht positiv getestete Personen stationär behandelt werden. Vier Patienten lagen auf der Intensivstation und wurden beatmet. Vom zweiten Standort der Kliniken an der Paar in Friedberg meldete das Landratsamt Aichach-Friedberg keine Fälle.

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