Startseite
Icon Pfeil nach unten
Aichach
Icon Pfeil nach unten

Aichach-Friedberg: Niederlage fĂĽr AfD-Fraktion am Verwaltungsgericht

Aichach-Friedberg

Niederlage fĂĽr AfD-Fraktion am Verwaltungsgericht

    • |
    Das Verwaltungsgericht Augsburg hat einen Antrag der AfD-Fraktion abgelehnt.
    Das Verwaltungsgericht Augsburg hat einen Antrag der AfD-Fraktion abgelehnt. Foto: Katja Röderer (Archivfoto)

    Weil sie mit der Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses im Kreistag nicht einverstanden war, hat sich die AfD-Fraktion an das Verwaltungsgericht Augsburg gewandt. Wie ein Sprecher des Gerichts auf Anfrage unserer Redaktion bestätigte, lehnte es den Antrag Ende Juli als unzulässig und unbegründet ab. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

    Kreistag Aichach-Friedberg legte Besetzung der AusschĂĽsse einstimmig fest

    Seit 1. Mai ist der neu gewählte Kreistag im Amt. Aus der Mitte des Kreistags wurden die Fachausschüsse besetzt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat als einziger der acht Ausschüsse des Landkreises sieben Mitglieder einschließlich Vorsitz. Der Jugendhilfeausschuss hat acht – dazu 15 externe, alle anderen Ausschüsse haben zwölf Mitglieder, jeweils zuzüglich Vorsitz. Das war bereits in den zurückliegenden Amtsperioden so gehandhabt und unter allen Fraktionen auch für die kommenden sechs Jahre übereinstimmend so festgelegt und im Kreistag beschlossen worden.

    Die Sitzverteilung ergibt sich aus der Fraktionsstärke und nach dem Auszählverfahren Sainte-Laguë/Schepers. Das bedeutet für die Zwölferausschüsse: CSU (5 Sitze plus Landrat), Grüne (2), Freie Wähler (1), SPD (1), AfD (1), Unabhängige (1), ÖDP (1). FDP-Einzelkämpfer Karl-Heinz Faller ist in keinem Ausschuss vertreten. Alle sieben Fraktionen (mindestens drei Mitglieder) sind in den Ausschüssen. Es gibt also keine Möglichkeit für eine Ausschussgemeinschaft. In der Wahlperiode 2014 – 2020 war noch nach dem Verfahren Hare-Niemeyer verteilt worden: CSU (6 Sitze plus Landrat), SPD (2), Unabhängige (1), Grüne (1), Freie Wähler (1), Ausschussgemeinschaft ÖDP/FDP (1). Im neuen Kreistag haben also CSU und SPD jeweils einen Ausschusssitz verloren, die Grünen und die neu im Gremium sitzende AfD jeweils einen Sitz gewonnen. Das aktuelle Verteilungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers gilt als gerechter, weil die kleineren Fraktionen bei den Ausschusssitzen besser berücksichtigt werden.

    AfD verlor durch Gemeinschaft zweier anderer Fraktionen ihren Ausschusssitz

    Für Rechnungsprüfungs- und Jugendhilfeausschuss gingen die Fraktionen der ÖDP und der Unabhängigen eine Ausschussgemeinschaft ein, was ihnen zu Lasten anderer Fraktionen in beiden Ausschüssen einen gemeinsamen Sitz ermöglichte. Ausschussgemeinschaften kleiner Fraktionen und Gruppierungen sind dem Landratsamt zufolge kommunalrechtlich ausdrücklich zugelassen, ebenso nach der Geschäftsordnung des Kreistages. Die AfD verlor durch die Ausschussgemeinschaft im Rechnungsprüfungsausschuss ihren Sitz und bemängelte daher nun, dass eine Ausschussgemeinschaft unzulässig sei.

    Sowohl das Verfahren als auch die Auswirkungen waren dem Kreistag in der Sitzung am 13. Mai offengelegt und von keinem Mitglied beanstandet worden, die Beschlüsse fielen einstimmig. Nachträglich wandte sich die AfD-Fraktion gegen die Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses und reichte einen Antrag beim Verwaltungsgericht Augsburg ein. Das Gericht lehnte ihn aufgrund der einstimmigen Beschlüsse und der rechtlichen Zulässigkeit von Ausschussgemeinschaften ab.

    Landrat: Froh ĂĽber klare Entscheidung des Verwaltungsgerichts

    Eine kommunalverfassungsrechtliche Streitigkeit vor dem Verwaltungsgericht ist für den Landkreis Aichach-Friedberg nach eigenen Angaben Neuland. Bisher hätten unterschiedliche Auffassungen immer auf dem Verwaltungsweg, oft auch unter Beteiligung der Rechtsaufsichtsbehörde Regierung von Schwaben zu einem gemeinsamen Ergebnis geführt werden können, so Landrat Klaus Metzger. Er sagte einer Mitteilung zufolge: „Ich bin froh, dass die vollkommen transparente und rechtlich korrekte Arbeitsweise der Verwaltung in diesem Verfahren zu einer klaren Entscheidung des Verwaltungsgerichts geführt hat.“

    Von der AfD war bislang keine Stellungnahme zu dem Gerichtsbeschluss zu erhalten. Auf eine Anfrage unserer Redaktion vom Dienstag vergangener Woche antwortete Fraktionschef Josef Settele am Freitag, fast die gesamte Fraktion befinde sich im Urlaub. Er kĂĽndigte eine Stellungnahme fĂĽr die zweite Septemberwoche an, dann finde eine Fraktionssitzung statt. (mit cli)

    Lesen Sie auch:

    Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden