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Aichach-Friedberg: Diese Corona-Regeln gelten ab Freitag an Schulen und Kitas

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Diese Corona-Regeln gelten ab Freitag an Schulen und Kitas

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    Für Kindergärten und Schulen im Landkreis Aichach-Friedberg hat die Corona-Koordinierungsgruppe zahlreiche neue Regelungen festgelegt.  
    Für Kindergärten und Schulen im Landkreis Aichach-Friedberg hat die Corona-Koordinierungsgruppe zahlreiche neue Regelungen festgelegt.   Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Symbolbild)

    Droht angesichts des überschrittenen Corona-Grenzwerts im Landkreis Aichach-Friedberg erneut Heimunterricht? Wann darf ein krankes Kind wieder in die Schule? Und wie sieht es an den Kindergärten aus? Die Corona-Koordinierungsgruppe am Landratsamt hat laut einer Mitteilung Regelungen für die Schulen und Kindergärten im Landkreis festgelegt.

    Teil des Gremiums waren unter anderem Landrat Klaus Metzger, der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Friedrich Pürner, die Leiterin des Schulamtes, Ingrid Hillenbrand, der Geschäftsführer der Klinken an der Paar, Dr. Hubert Mayer, die für das Jugendamt zuständige Abteilungsleiterin und der Ärztliche Koordinator des Landkreises. Ab diesem Freitag gelten folgende Regelungen, die das Landratsamt am Donnerstag den Schulen und Kindergärten im Landkreis mitteilte.

    Maskenpflicht für Grundschüler in Aichach-Friedberg bleibt

    Am Mittwoch erwog der Landkreis, die Maskenpflicht für Grundschüler im Unterricht abzuschaffen, entschied sich jedoch dagegen. Das Kultusministerium hat die Rechtsansicht des Landratsamtes nach dessen Auffassung grundsätzlich bestätigt. Stadt und der Landkreis Augsburg verträten dieselbe Ansicht.

    Stufe 3 gilt weiterhin. Die medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine Herabstufung auf Stufe 2 des Drei-Stufen-Planes des Kultusministeriums für Schulen beziehungsweise des Rahmen-Hygieneplanes für Kindertagesbetreuungen des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) liegen nach Auffassung des Landratsamts nicht vor. Die Stufe 3 bleibt bestehen, solange der Landkreis nicht sechs Tage in Folge einen Inzidenzwert von unter 50 hat.

    Es bleibt beim Präsenzunterricht - bis auf Weiteres

    Die Teilung der Klassen im Rahmen eines Wechselmodells von Präsenz- und Distanzunterricht, wie in Stufe 3 vorgesehen, wird im Wittelsbacher Land vorerst weiterhin nicht vollzogen. Das Landratsamt betont jedoch in seiner Mitteilung: „Sollte sich das Infektionsgeschehen weiter verschlechtern, wird ein Umschwenken auf das Wechselmodell erneut zu prüfen sein.“

    Nach überstandener Erkrankung mit leichten Erkältungssymptomen darf ein Kind in die Kindertagesbetreuung zurückkehren, wenn es bei gutem Allgemeinzustand und mindestens 48 Stunden symptom- und fieberfrei ist. Ein ärztliches Attest wird in Absprache mit dem Gesundheitsamt nicht verlangt. Das gilt für Kindertagesbetreuungen gemäß dem Rahmen-Hygieneplan Corona für die Kindertagesbetreuung und Heilpädagogischen Tagesstätten des LGL.

    Kranke Schüler brauchen für Rückkehr in Unterricht Attest oder negativen Test

    Nach einer überstandenen Erkrankung mit leichten Erkältungssymptomen ist für Schüler die Vorlage eines negativen Tests auf Sars-CoV-2 erforderlich oder ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass der Schüler nicht mehr krank ist. Hier steht der Schule kein Wahlrecht zu, ob sie einen negativen Test oder eine Gesundschreibung fordert; beide Alternativen sind zu akzeptieren. Grundlage dafür ist der Rahmenhygieneplan Schulen von Kultus- und Gesundheitsministerium.

    Diese Regeln gelten, bis der Landkreis sechs Tage in Folge unter einem Inzidenzwert von 50 liegt und damit nicht mehr auf der Liste der Landkreise auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums genannt wird. Damit greift Stufe 2 („gelbe Ampel“): Ab dann herrscht unter anderem keine Maskenpflicht mehr in Grundschulen und keine Pflicht eines ärztlichen Attests oder eines negativen Corona-Tests bei überstandener Erkältung, sondern es gelten die Regelungen der jeweiligen Rahmenpläne. Unter einem Grenzwert von 35 greift die Stufe 1.

    Teilweise lange Wartezeiten an Corona-Teststation in Aichach

    An der Corona-Testatstation in Aichach, die an der Straße Am Plattenberg 12 angesiedelt ist, kommt es laut Landratsamt derzeit teilweise zu langen Wartezeiten. Personen, die sich dort testen lassen möchten, empfiehlt die Behörde daher dringend, vorher einen Termin auf der Internetseite des Landratsamts zu vereinbaren. Für Personen ohne Termin ist an den drei Öffnungstagen jeweils nur noch die letzte Stunde freigehalten, also Montag von 16 bis 17 Uhr sowie Dienstag und Mittwoch von 17 bis 18 Uhr.

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