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Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Wie im gesamten Bundesgebiet steigen auch im Landkreis Aichach-Friedberg die Corona-Zahlen wieder an.

Aichach-Friedberg
14.03.2021

Corona-Zahlen im Landkreis steigen: Jetzt ändern sich die Kontaktregeln

Von Evelin Grauer, Nicole Simüller

Das Wittelsbacher Land weist den dritten Tag in Folge einen Inzidenzwert über 35 auf. Das hat Folgen. Wie es in den Nachbarlandkreisen aussieht.

Nicht nur in ganz Deutschland, auch im Landkreis Aichach-Friedberg gibt es wieder mehr Corona-Fälle. Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Aichach-Friedberg ist am Sonntag laut Robert-Koch-Institut (RKI) erneut gestiegen. Das RKI meldete am Sonntag für das Wittelsbacher Land 43,8 Fälle pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen. Am Samstag lag die Inzidenz laut RKI bei 38,6 und am Freitag bei 37,9. Damit weist der Landkreis den dritten Tag in Folge einen Inzidenz-Wert über 35 auf. Das hat Folgen.

Bei einem Inzidenzwert über 35 gelten strengere Kontaktbeschränkungen. Diese Regelung tritt im Wittelsbacher Land ab Dienstag in Kraft. Dann dürfen sich nur noch zwei Haushalte von maximal fünf Personen treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitzählen. Bisher waren private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit bis zu zwei weiteren Haushalten mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahre zählten nicht mit.

Wie das RKI meldet, sind im Landkreis in den vergangenen sieben Tagen 59 neue Corona-Fälle aufgetreten. Mit einer Inzidenz von 43,8 liegt das Wittelsbacher Land zwar noch unter der kritischen Marke von 50, ab der weitere Beschränkungen gelten, aber die Tendenz ist - wie im gesamten Bundesgebiet - steigend. Das zeigt auch der Vergleich mit den Nachbarlandkreisen. Die Landkreise Augsburg (Inzidenz 68,3), Dachau (Inzidenz 78,1) und Neuburg-Schrobenhausen (Inzidenz ebenfalls 78,1) liegen alle deutlich über der 50er-Marke.

Da das Wittelsbacher Land noch unter diesem kritischen Wert liegt, ändert sich zunächst - außer den Kontaktbeschränkungen - nichts.

Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 50 gilt

  • Es sind private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit.
  • Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung auf einen Kunden je zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 Quadratmeter.
  • Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten
  • Kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (maximal zehn Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen.

Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 gilt

  • Es sind private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit.
  • Öffnung des Einzelhandels für Terminshopping-Angebote („Click & Meet“), wobei eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Kontaktnachverfolgung zugelassen werden kann.
  • Öffnung von Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten für Besucher mit vorheriger Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung.
  • Individualsport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen.

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