Es ist "nur" ein Anstieg um eine Person, aber dennoch eine traurige Zahl, die das Robert-Koch-Institut (RKI) am Fronleichnamstag für den Landkreis Aichach-Friedberg meldet. Die Zahl der Menschen im Landkreis, die mit oder an Corona gestorben sind, hat demnach die 100er-Marke erreicht.
Im Vergleich mit den - unterschiedlich großen - Nachbarlandkreisen bewegt sich diese Zahl im Mittelfeld. Am meisten Todesopfer gab es nach der RKI-Berechnung bisher im Landkreis Augsburg mit 224 Menschen zu beklagen. Am unteren Ende der Vergleichstabelle liegen die Landkreise Landsberg mit 70 Todesfällen und Neuburg-Schrobenhausen mit 77 Todesfällen.
Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Aichach-Friedberg liegt derweil weiter konstant unter der 35er-Marke. Der jeweils leichte Anstieg der vergangenen Tage setzt sich aber auch am Donnerstag fort. Das RKI meldet für den Landkreis eine Inzidenz von 27,5. Damit haben sich die Corona-Werte in dieser Woche jeden Tag leicht erhöht. Lag der Wert am Montag noch bei 15,6, stieg er am Dienstag auf 17,8 und am Mittwoch auf 23,8.
Landratsamt: Kein größerer Ausbruch
Auf Nachfrage unserer Redaktion am Mittwochnachmittag sah das Landratsamt in den leicht zunehmenden Zahlen keinen Grund zur Beunruhigung. Es gebe keinen größeren Ausbruch im Wittelsbacher Land. Völlig offen sei momentan aber noch, ob die Corona-Zahlen durch Reiserückkehrer wieder steigen werden oder nicht. Derzeit ist die 35er-Marke, ab der nach jetzigem Stand wieder Verschärfungen in Kraft treten würden, noch ein Stück weit entfernt.
Da der Inzidenzwert im Landkreis seit dem 24. Mai und damit seit knapp zwei Wochen stabil unter 35 liegt, gelten weiterhin vielfältige Lockerungen. Diese würden erst dann wieder aufgehoben, wenn die Inzidenz drei Tage in Folge über 35 oder 50 liegen sollte.
Diese Regelungen gelten laut Landratsamt aktuell in Aichach-Friedberg:
Privater Bereich
Der gemeinsame Aufenthalt ist im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken mit den Angehörigen zweier weiterer Hausstände erlaubt, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit, ebenso vollständig Geimpfte und Genesene.
Einzelhandel
Ladengeschäfte mit Kundenverkehr, auch körpernahe Dienstleistungen dürfen regulär öffnen.
- Die Kontaktdaten der Kunden müssen nicht mehr erhoben werden, auch ein negatives Testergebnis ist nicht mehr notwendig.
- Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf nicht höher sein als ein Kunde je zehn der ersten 800 Quadratmeter der Verkaufsfläche. Darüber hinaus ist der Einlass eines Kunden je 20 Quadratmeter darüber hinausgehende Verkaufsfläche zulässig.
- Voraussetzungen: Mindestabstand, FFP2-Masken, Schutz- und Hygienekonzept.
Schulen und Kindertageseinrichtungen
Schulen (nach den Pfingstferien): Voller Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen; weiterhin Testpflicht.
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder können regulär öffnen.
Außengastronomie
Es ist kein Testnachweis mehr nötig, die Kontaktdaten müssen weiter erhoben werden.
Sport (alles ohne Testnachweis):
- unter freiem Himmel: jeglicher Sportin Gruppen von bis zu 25 Personen
- im Innenbereich: kontaktfreier Sport, maximal eine Person je 20 Quadratmeter
- Fitnessstudios mit vorheriger Terminbuchung (ebenfalls eine Person je 20 Quadratmeter)
- Bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel sind bis zu 250 Zuschauer mit festen Sitzplätzen zugelassen.
Kultur (alles ohne Testnachweis):
- Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten im Landkreis dürfen öffnen, ohne Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung.
- Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos
- Kulturveranstaltungen im Freien mit maximal 250 Zuschauern (feste Sitzplätze), sowohl im professionellen Bereich als auch für Laien- und Amateurensembles ebenso wie für filmische Veranstaltungen.
Kultur (weiter mit negativem Testnachweis):
- Musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist.
Freizeit
- Öffnen dürfen Übernachtungsangebote wie Hotels, Beherbergungsbetriebe, Jugendherbergen und Campingplätze. Für die Übernachtungsgäste sind gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote möglich. Voraussetzung für die Übernachtungsgäste ist bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden ein negativer Testnachweis.
Freizeit (ohne Testnachweis):
- Freibäder mit Terminbuchung und Beachtung des Rahmenhygienekonzepts (Abstand, Beschränkung der Personen pro Fläche)
- touristische Angebote wie Reisebusverkehr, Stadt- und Gästeführungen, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen.
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