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Aichach-Friedberg: Corona-Inzidenz im Kreis erreicht niedrigsten Stand seit acht Monaten

Aichach-Friedberg

Corona-Inzidenz im Kreis erreicht niedrigsten Stand seit acht Monaten

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    Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Aichach-Friedberg ist aktuel auf dem niedrigsten Stand seit 6. Oktober.
    Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Aichach-Friedberg ist aktuel auf dem niedrigsten Stand seit 6. Oktober. Foto: Frank Rumpenhorst, dpa (Symbolbild)

    Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Aichach-Friedberg hat den niedrigsten Stand seit acht Monaten erreicht. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) liegt sie am Mittwoch bei 9,7. Das entspricht einem deutlichen Rückgang im Vergleich zum Vortag, an dem das RKI 17,1 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen registriert hatte.

    Corona: Inzidenz sinkt nicht nur im Landkreis Aichach-Friedberg

    Auch außerhalb der Landkreis-Grenzen sind die Corona-Zahlen rückläufig. In nur einer von acht angrenzenden Kreisverwaltungsbehörden - dazu zählen Landkreise ebenso wie kreisfreie Städte - liegt die Inzidenz aktuell über 25: im Landkreis Donau-Ries (32,1). Niedrigere Inzidenzwerte als das Wittelsbacher Land haben die Landkreise Landsberg (6,6) und Dachau (7,1). Für Bayern meldet das RKI die Inzidenz 22, deutschlandweit liegt sie bei 21.

    Am Aichacher Krankenhaus ist die Lage unverändert. Mittwochmorgen war dort - wie am Vortag - eine positiv getestete Person in stationärer Behandlung. Sie liegt weder auf der Intensivstation, noch muss sie beatmet werden. Verdachtsfälle gibt es in den Kliniken an der Paar aktuell keine.

    Nach Lockerung: Welche Corona-Regeln im Wittelsbacher Land gelten

    Laut Beschluss der Staatsregierung gelten für die Menschen im Wittelsbacher Land seit Montag, 7. Juni, diese Corona-Regeln:

    Schulen Im Landkreis gilt in allen Jahrgangsstufen und an allen Schularten Präsenzunterricht. Die Testpflicht besteht weiterhin, auch müssen die Schüler weiterhin Abstände einhalten und Masken tragen. Was seit 7. Juni neu ist: Beim Schulsport gilt keine Maskenpflicht mehr. So ist auch Schwimmunterricht wieder möglich. Und: Die Testergebnisse aus der Schule sind künftig auch außerhalb davon gültig.

    Kitas Kindertageseinrichtungen,Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder können regulär öffnen.

    Gastronomie Restaurants können seit 7. Juni wieder den Innenbereich öffnen - entsprechende Hygienekonzepte vorausgesetzt. Ab Inzidenz 50 müssen Besucher einen negativen Corona-Test vorweisen. Sowohl im Innenbereich als auch draußen ist ab 24 Uhr Schluss.

    Einzelhandel Die vor dem 7. Juni gültigen Lockerungen bleiben bestehen, erst ab Inzidenz 100 würden Regeln verschärft.

    Hotels In Hotels müssen Gäste nur noch zur Anreise einen negativen Corona-Test vorlegen.

    Kultur Veranstaltungen unter freiem Himmel sind mit bis zu 500 Besuchern erlaubt. Gäste müssen allerdings sitzen und Maske tragen. Ab Inzidenz 50 bräuchte es einen negativen Test.

    Kirche In Gottesdiensten ist es erlaubt zu singen - jedoch nur, wenn die Besucher weiterhin eine Maske tragen.

    Musikgruppen Ausreichend Platz vorausgesetzt, können sich Blaskapellen oder Orchester wieder vollständig zu Proben treffen.

    Freizeiteinrichtungen Solarien, Saunen und Hallenbäder dürfen öffnen. Liegt die Inzidenz unter 50, ist kein negativer Corona-Test erforderlich. Draußen entfällt auch die Maskenpflicht.

    Sport Alle Sportarten sind seit 7. Juni wieder in voller Mannschaftsstärke erlaubt. Es gibt keine Gruppenobergrenze mehr. Bei Sportveranstaltungen sind, wie im Bereich Kultur, unter freiem Himmel bis zu 500 Zuschauer erlaubt.

    Alten- und Pflegeheime Solange die Inzidenz unter 50 liegt, müssen Besucher keinen negativen Test mehr vorweisen. Zudem muss das Pflegepersonal keine FFP2-Maske mehr tragen, sondern nur noch medizinische Masken.

    Klubs, Diskotheken und Bars Sie müssen geschlossen bleiben, eine konkrete Öffnungsperspektive gibt es noch nicht.

    • Kontakte Zehn Personen können sich treffen - aus wie vielen Haushalten sie kommen, spielt unterhalb der Inzidenz-Grenze 50 keine Rolle. Genesene und vollständig Geimpfte werden nicht eingerechnet.
    • Feiern Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Beerdigungen, Taufen oder sonstige private Feiern sind möglich. Bei einem Inzidenzwert unter 50 dürfen draußen 100 Menschen zusammenkommen, in Innenräumen 50 Menschen - ohne Testpflicht. Bei Inzidenzwerten zwischen 50 und 100 wären jeweils halb so viele Personen erlaubt - mit Testpflicht. Vollständig Geimpfte und Genesene zählen nicht dazu.
    • Schulen Im Landkreis gilt in allen Jahrgangsstufen und an allen Schularten Präsenzunterricht. Die Testpflicht besteht weiterhin, auch müssen die Schüler weiterhin Abstände einhalten und Masken tragen. Was seit 7. Juni neu ist: Beim Schulsport gilt keine Maskenpflicht mehr. So ist auch Schwimmunterricht wieder möglich. Und: Die Testergebnisse aus der Schule sind künftig auch außerhalb davon gültig.
    • Kitas Kindertageseinrichtungen,Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder können regulär öffnen.
    • Gastronomie Restaurants können seit 7. Juni wieder den Innenbereich öffnen - entsprechende Hygienekonzepte vorausgesetzt. Ab Inzidenz 50 müssen Besucher einen negativen Corona-Test vorweisen. Sowohl im Innenbereich als auch draußen ist ab 24 Uhr Schluss.
    • Einzelhandel Die vor dem 7. Juni gültigen Lockerungen bleiben bestehen, erst ab Inzidenz 100 würden Regeln verschärft.
    • Hotels In Hotels müssen Gäste nur noch zur Anreise einen negativen Corona-Test vorlegen.
    • Kultur Veranstaltungen unter freiem Himmel sind mit bis zu 500 Besuchern erlaubt. Gäste müssen allerdings sitzen und Maske tragen. Ab Inzidenz 50 bräuchte es einen negativen Test.
    • Kirche In Gottesdiensten ist es erlaubt zu singen - jedoch nur, wenn die Besucher weiterhin eine Maske tragen.
    • Musikgruppen Ausreichend Platz vorausgesetzt, können sich Blaskapellen oder Orchester wieder vollständig zu Proben treffen.
    • Freizeiteinrichtungen Solarien, Saunen und Hallenbäder dürfen öffnen. Liegt die Inzidenz unter 50, ist kein negativer Corona-Test erforderlich. Draußen entfällt auch die Maskenpflicht.
    • Sport Alle Sportarten sind seit 7. Juni wieder in voller Mannschaftsstärke erlaubt. Es gibt keine Gruppenobergrenze mehr. Bei Sportveranstaltungen sind, wie im Bereich Kultur, unter freiem Himmel bis zu 500 Zuschauer erlaubt.
    • Alten- und Pflegeheime Solange die Inzidenz unter 50 liegt, müssen Besucher keinen negativen Test mehr vorweisen. Zudem muss das Pflegepersonal keine FFP2-Maske mehr tragen, sondern nur noch medizinische Masken.
    • Klubs, Diskotheken und Bars Sie müssen geschlossen bleiben, eine konkrete Öffnungsperspektive gibt es noch nicht.

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