Aichach-Friedberg
Corona: Diese Lockerungen gelten in Aichach-Friedberg ab Montag
Treffen, Einkaufen, Schule: In Aichach-Friedberg treten am Montag einige Lockerungen in Kraft. Ein Überblick, welche Regeln unter welchen Voraussetzungen gelten.
Der Landkreis Aichach-Friedberg hat aktuell eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35. Die Lockerungen, die auf Bundes- und bayerischer Ebene beschlossen wurden, wirken sich deshalb ab Montag auch auf das Wittelsbacher Land aus. Das Landratsamt teilt mit, welche Regelungen ab Montag, 8. März, gelten:
- Büchereien, Archive und Bibliotheken dürfen wieder öffnen - mit einer Begrenzung auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden pro 20 Quadratmeter.
Solange die Inzidenz unter 35 bleibt, dürfen:
- sich drei Haushalte treffen (maximal zehn Personen, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht zählen).
Geschäfte und Museen dürfen in Aichach-Friedberg wieder öffnen
Solange die Inzidenz unter 50 bleibt:
- dürfen sich zwei Haushalte treffen (maximal fünf Personen, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht zählen),
- dürfen Einzelhandelsgeschäfte wieder öffnen mit einer Begrenzung auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden pro 20 Quadratmeter,
- dürfen Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten sowie Gedenkstätten öffnen,
- darf kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen von maximal zehn Personen im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, betrieben werden.
Kinder dürfen im Landkreis Aichach-Friedberg wieder komplett in die Grundschule zurück kehren
Für Schulen und Kindergärten gilt ab Montag, 15. März, bei einer Inzidenz unter 50:
- Präsenzunterricht in allen Grund- und Förderschulen.
- An allen anderen Schularten in allen Jahrgangsstufen findet Wechselunterricht statt.
- Kitas laufen im Regelbetrieb.
Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100, gilt Folgendes:
- Öffnung des Einzelhandels für Terminshopping-Angebote („Click & meet“), wobei ein Kunde pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Kontaktnachverfolgung zugelassen werden kann.
- Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für Besucher mit vorheriger Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung.
- Individualsport von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen.
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