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Aichach-Friedberg: Bayernweite Lockerungen: Was sich im Landkreis Aichach-Friedberg ändert

Aichach-Friedberg

Bayernweite Lockerungen: Was sich im Landkreis Aichach-Friedberg ändert

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    In ganz Bayern werden bald Corona-Regeln gelockert. Damit kommen auf die Menschen im Landkreis Aichach-Friedberg weitreichende Veränderungen zu - unter anderem im Bereich Gastronomie.
    In ganz Bayern werden bald Corona-Regeln gelockert. Damit kommen auf die Menschen im Landkreis Aichach-Friedberg weitreichende Veränderungen zu - unter anderem im Bereich Gastronomie. Foto: Uwe Anspach, dpa (Symbolbild)

    Im Landkreis Aichach-Friedberg stehen weitere Lockerungen bevor. Grund dafür sind zum einen die konstant niedrigen Corona-Zahlen: Das Robert-Koch-Institut (RKI) meldete am Freitag die Sieben-Tage-Inzidenz 18,6 - ein recht deutlicher Rückgang im Vergleich zum Vortag (27,5). Ausschlaggebend ist aber, was Freitagmittag in München beschlossen wurde: Die Bayerische Staatsregierung kündigte weitreichende Lockerungen an, die sich auch auf die Menschen im Wittelsbacher Land auswirken werden. Was ändert sich - und ab wann?

    Corona: Inzidenz in Aichach-Friedberg sinkt, Regeln werden gelockert

    Im Landkreis Aichach-Friedberg gelten ab Montag, 7. Juni, folgende Corona-Regeln:

    Schulen: Im Landkreis gilt nach den Pfingstferien in allen Jahrgangsstufen und an allen Schularten Präsenzunterricht. Die Testpflicht besteht weiterhin, auch müssen die Schüler weiterhin Abstände einhalten und Masken tragen. Was neu ist: Beim Schulsport gilt keine Maskenpflicht mehr. So ist auch Schwimmunterricht wieder möglich. Und: Die Testergebnisse aus der Schule sind künftig auch außerhalb davon gültig.

    Kitas: Kindertageseinrichtungen,Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder können regulär öffnen.

    Gastronomie: Restaurants können ab Montag wieder den Innenbereich öffnen - entsprechende Hygienekonzepte vorausgesetzt. Ab Inzidenz 50 müssen Besucher einen negativen Corona-Test vorweisen. Sowohl im Innenbereich als auch draußen ist ab 24 Uhr Schluss (bislang: 22 Uhr).

    Einzelhandel: Die bisher gültigen Lockerungen bleiben bestehen, erst ab Inzidenz 100 würden Regeln verschärft.

    Hotels: In Hotels müssen Gäste nur noch zur Anreise einen negativen Corona-Test vorlegen.

    Kultur: Veranstaltungen unter freiem Himmel sind mit bis zu 500 Besuchern erlaubt (bisher: 250). Gäste müssen allerdings sitzen und Maske tragen. Ab Inzidenz 50 bräuchte es einen negativen Test.

    Kirche: In Gottesdiensten ist es wieder erlaubt zu singen - jedoch nur, wenn die Besucher weiterhin eine Maske tragen.

    Musikgruppen: Ausreichend Platz vorausgesetzt, können sich Blaskappellen oder Orchester wieder vollständig zu Proben treffen.

    Freizeiteinrichtungen: Solarien, Saunen und Hallenbäder dürfen wieder öffnen. Liegt die Inzidenz unter 50, ist kein negativer Corona-Test mehr erforderlich. Draußen entfällt auch die Maskenpflicht.

    Sport: Alle Sportarten sind ab Montag wieder in voller Mannschaftsstärke erlaubt. Es gibt keine Gruppenobergrenze mehr. Bei Sportveranstaltungen sind, wie im Bereich Kultur, unter freiem Himmel bis zu 500 Zuschauer erlaubt.

    Alten- und Pflegeheime: Solange die Inzidenz unter 50 liegt, müssen Besucher keinen negativen Test mehr vorweisen. Zudem muss das Pflegepersonal keine FFP2-Maske mehr tragen, sondern nur noch medizinische Masken.

    Klubs, Diskotheken und Bars: Sie müssen geschlossen bleiben, eine konkrete Öffnungsperspektive gibt es noch nicht.

    • Kontakte: Wie bisher können sich zehn Personen treffen - aus wie vielen Haushalten sie kommen, spielt unter der Inzidenz-Grenze 50 aber keine Rolle mehr. Genesene und vollständig Geimpfte werden nicht eingerechnet.
    • Feiern: Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Beerdigungen, Taufen oder sonstige private Feiern sind ab Montag wieder möglich. Bei einem Inzidenzwert unter 50 dürfen draußen 100 Menschen zusammenkommen, in Innenräumen 50 Menschen - ohne Testpflicht. Bei Inzidenzwerten zwischen 50 und 100 wären jeweils halb so viele Personen erlaubt - mit Testpflicht. Vollständig Geimpfte und Genesene zählen nicht dazu.
    • Schulen: Im Landkreis gilt nach den Pfingstferien in allen Jahrgangsstufen und an allen Schularten Präsenzunterricht. Die Testpflicht besteht weiterhin, auch müssen die Schüler weiterhin Abstände einhalten und Masken tragen. Was neu ist: Beim Schulsport gilt keine Maskenpflicht mehr. So ist auch Schwimmunterricht wieder möglich. Und: Die Testergebnisse aus der Schule sind künftig auch außerhalb davon gültig.
    • Kitas: Kindertageseinrichtungen,Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder können regulär öffnen.
    • Gastronomie: Restaurants können ab Montag wieder den Innenbereich öffnen - entsprechende Hygienekonzepte vorausgesetzt. Ab Inzidenz 50 müssen Besucher einen negativen Corona-Test vorweisen. Sowohl im Innenbereich als auch draußen ist ab 24 Uhr Schluss (bislang: 22 Uhr).
    • Einzelhandel: Die bisher gültigen Lockerungen bleiben bestehen, erst ab Inzidenz 100 würden Regeln verschärft.
    • Hotels: In Hotels müssen Gäste nur noch zur Anreise einen negativen Corona-Test vorlegen.
    • Kultur: Veranstaltungen unter freiem Himmel sind mit bis zu 500 Besuchern erlaubt (bisher: 250). Gäste müssen allerdings sitzen und Maske tragen. Ab Inzidenz 50 bräuchte es einen negativen Test.
    • Kirche: In Gottesdiensten ist es wieder erlaubt zu singen - jedoch nur, wenn die Besucher weiterhin eine Maske tragen.
    • Musikgruppen: Ausreichend Platz vorausgesetzt, können sich Blaskappellen oder Orchester wieder vollständig zu Proben treffen.
    • Freizeiteinrichtungen: Solarien, Saunen und Hallenbäder dürfen wieder öffnen. Liegt die Inzidenz unter 50, ist kein negativer Corona-Test mehr erforderlich. Draußen entfällt auch die Maskenpflicht.
    • Sport: Alle Sportarten sind ab Montag wieder in voller Mannschaftsstärke erlaubt. Es gibt keine Gruppenobergrenze mehr. Bei Sportveranstaltungen sind, wie im Bereich Kultur, unter freiem Himmel bis zu 500 Zuschauer erlaubt.
    • Alten- und Pflegeheime: Solange die Inzidenz unter 50 liegt, müssen Besucher keinen negativen Test mehr vorweisen. Zudem muss das Pflegepersonal keine FFP2-Maske mehr tragen, sondern nur noch medizinische Masken.
    • Klubs, Diskotheken und Bars: Sie müssen geschlossen bleiben, eine konkrete Öffnungsperspektive gibt es noch nicht.

    Lage am Krankenhaus Aichach entspannt, Verdacht in Friedberg

    In den vergangenen sieben Tagen wurden im Landkreis Aichach-Friedberg 27 Personen positiv getestet - davon zwei in Aichach, 16 in Friedberg und drei in Kissing. Seit Beginn der Pandemie sind 100 Landkreis-Bewohner ums Leben gekommen.

    Am Krankenhaus Aichach ist die Corona-Lage weiterhin relativ entspannt. Am Freitagmorgen war dort eine positiv getestete Person in stationärer Behandlung. Sie lag auf der Intensivstation und musste beatmet werden. Hinzu kam nach Angaben des Landratsamts ein Corona-Verdachtsfall am zweiten Standort der Kliniken an der Paar in Friedberg.

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