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Aichach-Friedberg: Attacke nach Dauerstreit: Frau bewirft Ex-Mann mit Hasenmist

Aichach-Friedberg

Attacke nach Dauerstreit: Frau bewirft Ex-Mann mit Hasenmist

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    Mit Hasenmist hat eine Frau ihren früheren Ehemann beworfen. Jetzt steht sie vor Gericht.
    Mit Hasenmist hat eine Frau ihren früheren Ehemann beworfen. Jetzt steht sie vor Gericht. Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

    Dass ein Streit um einen Komposter den Höhepunkt ihrer Ehekrise markieren würde, hätte ein inzwischen geschiedenes Ehepaar aus dem Landkreis Aichach-Friedberg nicht erwartet. Noch weniger hatte die Frau damit gerechnet, dass sie aufgrund dieser Auseinandersetzung vor Gericht stehen würde. Als Angeklagte vor dem Aichacher Amtsgericht erzählte die 47-Jährige, sie sei geschockt gewesen, als sie von den Vorwürfen hörte. Wegen zweier Kratzer, die sie ihrem Ex-Mann während des Streits um den Komposter verpasste, musste sich die Frau in Aichach vor Gericht verantworten.

    Der 49-Jährige, der seine ehemalige Frau wegen der Kratzer bei der Polizei angezeigt hatte, berichtete als Zeuge, dass sich er und seine Ex-Frau vier Jahre lang wegen der Scheidungsvereinbarung gestritten hätten. „Ich habe nach und nach meine Sachen geholt“, sagte der 49-Jährige. Dazu zählte er auch einen Komposter, den er an einem Juliabend diesen Jahres abholte.

    Amtsgericht Aichach: Ein Komposter ist Anlass für den Streit

    Unberechtigt, fand die Angeklagte und stellte sich ihm in den Weg. Sie berichtete, dass ihm der gewünschte Komposter laut einer Hausratsliste nämlich gar nicht zustand. Doch der 49-Jährige ließ sich davon nicht beirren und begann mit der Demontage. In ihrer Empörung beschmiss die Angeklagte den Mann daraufhin mit Hasenmist.

    Als der Kläger sich aufrichtete und seine wütende Ex-Frau beiseite schieben wollte, wehrte sich diese. Sie erwischte ihn mit den Händen am Gesicht und verpasste ihm zwei blutende Kratzer. Vor Gericht sagte sie dann aus: „Ich habe es nicht gemerkt, erst im Nachhinein das Blut gesehen.“ Dass es nebenan lautstark zuging, bestätigte auch die Nachbarin. Sie berichtete von einer regen Auseinandersetzung. „Ich habe gehört, dass es voll zur Sache geht“, sagte die Zeugin aus. Den Vorfall selbst habe sie aber nicht gesehen.

    Alexander Deinhard von der Staatsanwaltschaft Augsburg warf der 47-Jährigen nun Körperverletzung vor. Gegen die gerichtlich angeordnete Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro hatte die Frau bereits im Vorfeld Einspruch eingelegt – somit kam es zum Prozess.

    Der Mann hat keine bleibenden Schäden von der Hasenmist-Attacke

    Die Tat gab die 47-Jährige zu. „Wir haben gestritten und ich war aufgebracht“, erklärte sie. Der 49-Jährige musste zugestehen, dass die Verletzungen nur leicht waren. Die Kratzer seien vollständig ausgeheilt und hätten keine bleibenden Schäden hinterlassen, sagte er. Verteidigerin Nadine Waldhier betonte, dass ihre Mandantin den Kläger „zu keinem Zeitpunkt verletzten wollte“. Daher regte sie die Einstellung des Verfahrens an. Doch der Vertreter der Staatsanwaltschaft bestand auf ein Urteil.

    Im Laufe der Verhandlung wurde die Frau zunehmend emotional. Als Richter Walter Hell das bemerkte, riet er ihr zu einer Pause, der sie widerwillig zustimmte. Nach einer kurzen Beratung mit ihrer Verteidigerin, gab sie dann bekannt, ihren Einspruch gegen die Geldstrafe zurückzuziehen. Richter Hell wies die 47-Jährige darauf hin, die Strafe in Höhe von 1200 Euro (30 Tagessätze zu je 40 Euro) zu begleichen und erklärte die Verhandlung für beendet.

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