Der Freistaat Bayern darf einen ehemaligen Lehrer des Aichacher Deutschherren-Gymnasiums aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Das hat am Montagvormittag das Verwaltungsgericht München entschieden. Wie eine Sprecherin des Gerichts auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte, ist das Urteil allerdings noch nicht rechtskräftig. Der 38-Jährige hat noch die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen. Bis es so weit ist, kann es allerdings einige Wochen dauern.
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