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Aichach: Fahrdienstleiter akzeptiert Urteil nach Zugunglück in Aichach

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Fahrdienstleiter akzeptiert Urteil nach Zugunglück in Aichach

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    Zwei Todesopfer forderte das Aichacher Zugunglück im Mai 2018. Archiv
    Zwei Todesopfer forderte das Aichacher Zugunglück im Mai 2018. Archiv Foto: Erich Echter

    Das Aichacher Zugunglück ist aufgearbeitet – jedenfalls in strafrechtlicher Hinsicht. Der 25-jährige Fahrdienstleiter hat den Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung akzeptiert. Damit ist das Urteil rechtskräftig und es kommt nicht zu einer Gerichtsverhandlung. Das bestätigt Julian Küffer, Pressesprecher des Amtsgerichts Augsburg, auf Anfrage unserer Redaktion.

    Wie ausführlich berichtet, hat das Amtsgericht Augsburg den Strafbefehl am 28. Januar gegen den 25-Jährigen erlassen. Das Gericht kam damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft Augsburg nach. Damit ist klar: Der Fahrdienstleiter ist verantwortlich für das Zugunglück vom 7. Mai 2018. Er wurde zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in 13 Fällen und fahrlässiger Gefährdung des Bahnverkehrs verurteilt. Laut Julian Küffer beträgt die Bewährungszeit drei Jahre.

    Am Abend des Zugunglücks war der 25-Jährige allein verantwortlich für den Zugverkehr

    Rückblick: Der Beschuldigte war an jenem verhängnisvollen Abend allein verantwortlich für den Zugverkehr am Aichacher Bahnhof. Er machte nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Fehler. So hätte er mit einer Hilfssperre am mechanischen Stellwerk die Einfahrt des Personenzuges auf das Gleis verhindern sollen. Denn dort, etwa 500 Meter vor dem Aichacher Bahnhof, stand bereits ein Güterzug. Mit der sogenannten „Hinsehensprüfung“, die vorgeschrieben ist, hätte der Fahrdienstleiter seinen Fehler bemerken können. Doch laut Staatsanwaltschaft hat sich der 24-Jährige nicht per Augenschein vergewissert, ob das Gleis frei ist.

    Es war ein fataler Fehler, dass der Mann die Einfahrt des aus Dasing kommenden Personenzugs freigab. Laut Staatsanwaltschaft fuhr der Personenzug nahezu ungebremst auf den stehenden Güterzug auf. Dabei wurde der 37-jährige Lokführer ebenso getötet wie eine 73-jährige Zugpassagierin, 13 Menschen wurden verletzt.

    Staatsanwaltschaft nennt menschliches Versagen als Ursache des Zugunglücks in Aichach

    Die Staatsanwaltschaft spricht von menschlichem Versagen. Hinweise, dass Betäubungsmittel, Alkoholeinfluss oder etwa eine Ablenkung durch Handynutzung oder Gespräche Ursache des Fehlers waren, haben die Ermittler nicht gefunden.

    Der gesetzliche Straframen für fahrlässige Tötung beträgt eine Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

    Das Unglück hatte deutschlandweit für enormes Aufsehen gesorgt. In der Folge war eine Diskussion über die Sicherheit des Bahnverkehrs entbrannt und Kritik an der Bahn laut geworden. Diese hat inzwischen angekündigt, mechanische Stellwerke in Deutschland nachzurüsten. Aichach gehört in diesem Jahr zu den ersten Bahnhöfen, an denen die technische Neuerung umgesetzt wird.

    Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Zugunglücke: Aichach ist nicht vergleichbar mit Bad Aibling

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