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Aichach: Durstige Kühe stehen im eigenen Dreck: Landwirt vor Gericht

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Durstige Kühe stehen im eigenen Dreck: Landwirt vor Gericht

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    Die Kühe in diesem Stall haben Futter bekommen, die Tiere des Angeklagten oft nicht.
    Die Kühe in diesem Stall haben Futter bekommen, die Tiere des Angeklagten oft nicht. Foto: Christoph Lotter (Symbolbild)

    Bis zu den Knöcheln standen die Kühe im Stall in ihrem eigenen Dreck. Die Wassertränken waren leer und in einem Fall stand das Wasserfass sogar unter Strom. Bei der Verhandlung am Amtsgericht Aichach am Mittwoch ging es um unfassbare Zustände.

    Angeklagt war ein 56-jähriger Landwirt aus dem Raum Aichach. Er hatte gegen einen Strafbefehl über 200 Tagessätze zu je 50 Euro (10.000 Euro) wegen Tiermisshandlung in fünf Fällen Einspruch eingelegt. Sein Ziel war ein Freispruch oder eine deutlich niedrigere Zahl der Tagessätze.

    Prozess in Aichach: Kühe muhten vor Durst

    Beim Veterinäramt des Landkreises ist der Landwirt kein Unbekannter. „Der Betrieb ist seit 2004 schon mehr als bekannt“, sagte die Amtstierärztin. Bisher stand aber stets seine Partnerin vor Gericht.Im April vergangenen Jahres war eine anonyme Anzeige der Anlass für eine Kontrolle durch die Amtstierärzte. Fotos und Videos dokumentierten, welche Zustände die Ärzte bei der Kontrolle sowie mehreren Nachkontrollen während der nächsten beiden Monate vorfanden. Die Tiere standen in ihrem eigenen Kot, muhten vor Durst und hatten keine trockene Liegefläche. Für Wiederkäuer wichtig, weil sie laut der Amtstierärztin rund einen halben Tag liegen, um in Ruhe wiederkäuen zu können.

    Auf einem Video der Kontrolleure ist festgehalten, wie der Landwirt auf Anweisung der Tierärzte Wasser in eine Tränke füllt. Als die durstigen Tiere sich auf das Wasser stürzen wollen, drückt der 56-Jährige mit dem Schuh das stromführende Kabel vom Weidezaun an die Tränke. Die Tiere zucken zurück, weil sie einen Stromschlag bekommen. Die Amtstierärztin sagte vor Gericht zum Angeklagten: „Wir haben Ihnen viel zugetraut, aber das nicht.“

    Angeklagter Landwirt zeigt keine Reue oder Einsicht

    Reue oder Einsicht zeigte der Angeklagte nicht. Er sagte vor Gericht aus, dass er die Tiere morgens und abends mit Wasser versorgt hätte. Warum nicht an den Tagen, an denen die Amtstierärzte zur Kontrolle kamen, konnte der 56-Jährige sich laut seinem Verteidiger Dominik Schletter nicht erklären.

    Die Kontrolleure seien immer eine Stunde, bevor er Wasser nachfüllen wollte, gekommen, sagte der Angeklagte aus. Zufall war auch, dass ein Wasserfass auf der Weide unter Strom stand. Gerade an diesem Tag sei ein Zaunpfahl abgebrochen und der Elektrozaun ans Fass gerutscht, so der 56-Jährige. Auch den Vorwurf, dass die Tiere in ihrem eigenen Dreck standen, ließ der Angeklagte nicht gelten: „Ich habe Kompost mit eingestreut. Dadurch ist alles braun.“

    Für Staatsanwältin Hannah Witzigmann war der Fall eindeutig. Die Beweisaufnahme hatte für sie ein „Konglomerat aus verschiedenen Missständen“ ergeben. Zugute hielt sie dem Angeklagten lediglich, dass er nicht vorbestraft war. Die Staatsanwältin plädierte für eine siebenmonatige Bewährungsstrafe sowie eine Geldauflage, deren Höhe sie ins Ermessen des Gerichts stellte. Als Auflage soll der 56-Jährige den Vorgaben des Veterinäramtes Folge leisten.

    Verteidiger des Landwirts: Keine optimalen Haltungsbedingungen

    Es seien keine optimalen Haltungsbedingungen, räumte der Verteidiger ein. „Es ist klar, dass sich in Zukunft etwas ändern muss und das wird es auch.“ Ein Leiden der Tiere oder Schmerzen konnte er nicht erkennen. Schletter plädierte für eine Geldstrafe von maximal 90 Tagessätzen zu je 33 Euro (2970 Euro).

    Richter Walter Hell verurteilte den Angeklagten zu sieben Monaten auf Bewährung. Zudem muss er 5000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. „Extrem strafverschärfend“ war für Hell, dass sich trotz der Kontrollen am Zustand auf dem Hof nichts geändert hatte. „Auch heute zeigen Sie keine Einsicht“, sagte er zu dem Angeklagten. Wer zu faul sei, Tiere zu versorgen, sollte keine halten, machte er deutlich. An die Adresse des Veterinäramts sagte er: „Man sollte schneller an ein Tierhalteverbot denken.“

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