Vorneweg: In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung. Eine Durchsuchung durch die Kriminalpolizei bedeutet nicht, dass eine Straftat vorliegt. Das gilt für jedes Ermittlungsverfahren und selbstverständlich auch für die Verantwortlichen des Aichacher AWO-Heims. Vorverurteilungen sind also nicht angebracht.
Dennoch ist der Schritt der Staatsanwaltschaft zweifellos ein Paukenschlag. Im Verdacht geht es ja nicht um Vorsatz, sondern um Fahrlässigkeit des Heims beim Tod eines Seniors in der Corona-Krise.
Corona-Tote in Aichacher AWO-Heim: Ermittlungen sind schwierig und komplex
Strafrechtliche Ermittlungen in solchen medizinischen Verfahren sind komplex und sehr schwierig zu führen. Eine Durchsuchung ist ein schwerer Eingriff. Um einen Beschluss dafür vom Gericht zu bekommen, müssen die Strafverfolger tatsächliche Anhaltspunkte haben, dass eine Straftat verübt wurde. Das sagt auch was aus. Unabhängig davon, was am Ende das Ergebnis ist: Einstellung oder Anklage.
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