Vor über zwei Jahren sprengte die Polizei ein Nazi-Konzert am Einödhof Sparmannseck (Thierhaupten) direkt an der Landkreisgrenze zwischen Osterzhausen (Pöttmes) und Willprechtszell (Petersdorf). Die daraus resultierenden Prozesse beschäftigen nun das Augsburger Amtsgericht. Im Zuge der Ermittlungen innerhalb der rechtsradikalen Szene standen nun zwei Männer aus Memmingen und Wertingen vor Gericht. Sie wurden zu Geldstrafen verurteilt.
Die Männer sollen einen Versand mit nationalsozialistischen Artikeln betrieben haben. Die Masche sah dabei so aus: Während im Online-Versandhandel nur unverfängliches Material zu erstehen war, vertrieben die beiden indizierte Ware auf Veranstaltungen mit entsprechendem Publikum – zum Beispiel bei Konzerten. Bei einer Veranstaltung im Oktober 2008 schnappte die Falle zu. Nachdem die Polizei den beiden schon länger auf der Spur war, sprengte ein Einsatzkommando das Konzert auf dem Einsiedlerhof Sparmannseck. Dabei wurden Waren der beiden 28-Jährigen beschlagnahmt.
CDs mit Titeln wie Schlachthaus, Stahlgewitter und Endlösung
Vornehmlich handelte es sich um CDs mit indizierten Inhalten. Die Namen der darauf vertretenen Bands sprechen Bände: „Schlachthaus“, „Stahlgewitter“ oder „Endlösung“. Bei einer Hausdurchsuchung der beiden im Januar 2009 stellte die Polizei noch weitere Dokumente mit ebenfalls rechtsradikalem Inhalt sicher. Nachdem die Beamten insgesamt eineinhalb Jahre lang Beweismaterial gegen die beiden Männer gesammelt hatten, stand gestern die Verhandlung gegen das Duo an. Die Verteidiger der beiden Angeklagten beantragten eine Einstellung des Verfahrens. Ihre Begründung: Lediglich die Titel der beschlagnahmten CDs seien in der Anklageschrift aufgeführt. Der Vorwurf: Der Strafbefehl sei viel zu wenig detailliert und sei in dieser Form nicht aussagekräftig. Die Alternative könne nur lauten, sich jedes Lied einzeln anzuhören und dann zu untersuchen, wo rechtsradikaler Inhalt vorliegt. „Ich habe Zeit“, sagte Richterin Cornelia Böttcher. Auch Staatsanwältin Tanja Horvath hatte einen ergänzenden Vorschlag zu der bestehenden Anklageschrift: Weitere Dokumente aus der Durchsuchung könnten eingearbeitet werden – und damit möglicherweise das Strafmaß erhöhen.
Einschlägig Vorbestrafter muss 4800 Euro zahlen
Die Anträge von Verteidigerseite als auch von Staatsanwaltschaft hätten einen langen Indizienprozess zur Folge gehabt. Nach einer über einstündigen Beratung fanden die Parteien eine Lösung: Die beiden Angeklagten zeigten sich geständig. Der Mann aus dem Memminger Raum erhielt eine Geldbuße von 90 Tagessätzen von jeweils 40 Euro, also insgesamt 3600 Euro. Für seinen Geschäftspartner aus Wertingen fiel das Strafmaß mit 120 Tagessätzen zu jeweils 40 Euro, also insgesamt 4800 Euro, etwas drastischer aus. Bei dem Mann kam erschwerend für ihn hinzu, dass er bereits einschlägig vorbestraft war. Zudem wurde er erst im Februar wegen Körperverletzung verurteilt. (eisl)